(1887) Dawes Severalty Act

Erlassen durch den Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika im versammelten Kongreß, daß in allen Fällen, in denen ein Stamm oder eine Gruppe von Indianern in einem Reservat angesiedelt ist oder in Zukunft angesiedelt sein wird, das entweder durch einen Vertrag oder durch einen Akt des Kongresses oder eine Anordnung der Exekutive, die dieses Reservat für ihren Gebrauch abtrennt, geschaffen wurde, wird der Präsident der Vereinigten Staaten ermächtigt, immer dann, wenn er der Meinung ist, daß ein Reservat oder ein Teil davon für solche Indianer für Landwirtschafts- und Weidezwecke vorteilhaft ist, zu veranlassen, daß das besagte Reservat oder ein Teil davon vermessen oder, falls erforderlich, neu vermessen wird, und die Ländereien in dem besagten Reservat jedem Indianer, der sich dort befindet, in folgendem Umfang zuzuteilen:
Jedem Familienoberhaupt ein Viertel einer Sektion;

jeder alleinstehenden Person über achtzehn Jahren ein Achtel einer Sektion;

jedem Waisenkind unter achtzehn Jahren ein Achtel einer Sektion; und

für jede andere alleinstehende Person unter achtzehn Jahren, die jetzt lebt oder die vor dem Datum des Erlasses des Präsidenten, der eine Zuteilung von Land in einem Reservat anordnet, geboren werden kann, ein Sechzehntel einer Sektion: Falls in einem der genannten Reservate nicht genügend Land vorhanden ist, um jeder Person der oben genannten Klassen Land in der oben vorgesehenen Menge zuzuteilen, wird das in einem solchen Reservat oder in solchen Reservaten enthaltene Land jeder Person jeder der genannten Klassen anteilig gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zugeteilt: Und weiterhin vorausgesetzt, dass, wenn der Vertrag oder der Akt des Kongresses, der ein solches Reservat abtrennt, die Zuteilung von Land in mehreren Teilen in Mengen vorsieht, die über die hier vorgesehenen hinausgehen, der Präsident bei der Zuteilung von Land in einem solchen Reservat jedem einzelnen Indianer, der zu diesem Reservat gehört, das Land in der Menge zuteilt, die in einem solchen Vertrag oder Akt festgelegt ist: Und weiterhin vorausgesetzt, dass, wenn das zugeteilte Land nur für Weidezwecke wertvoll ist, eine zusätzliche Zuteilung von solchem Weideland, in den Mengen, wie oben vorgesehen, jedem einzelnen zugeteilt wird.

§2. Alle Zuteilungen, die unter den Bestimmungen dieses Gesetzes festgelegt werden, werden von den Indianern ausgewählt, wobei die Familienoberhäupter für ihre minderjährigen Kinder auswählen und die Agenten für jedes Waisenkind auswählen, und zwar so, dass die Verbesserungen der Indianer, die die Auswahl treffen, mit einbezogen werden. Wenn die Verbesserungen von zwei oder mehr Indianern auf derselben legalen Unterteilung von Land vorgenommen wurden, kann, sofern sie sich nicht anderweitig einigen, eine vorläufige Linie gezogen werden, die das besagte Land zwischen ihnen aufteilt, und der Betrag, auf den jeder Anspruch hat, wird bei der Zuteilung des Restes des Landes, auf das sie nach diesem Gesetz Anspruch haben, ausgeglichen: Unter der Voraussetzung, daß, wenn einer, der Anspruch auf eine Zuteilung hat, es versäumt, innerhalb von vier Jahren, nachdem der Präsident angeordnet hat, daß Zuteilungen in einem bestimmten Reservat vorgenommen werden können, eine Auswahl zu treffen, der Innenminister den Agenten eines solchen Stammes oder einer solchen Bande anweisen kann, wenn es einen solchen gibt, und wenn es keinen Agenten gibt, dann einen speziellen Agenten, der für diesen Zweck ernannt wurde, eine Auswahl für diesen Indianer zu treffen, welche Wahl zugeteilt wird, wie in Fällen, in denen die Auswahl von den Indianern getroffen wird, und Patente werden in gleicher Weise ausgestellt.

§3. Die Zuteilungen, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, werden von besonderen Beauftragten vorgenommen, die vom Präsidenten zu diesem Zweck ernannt werden, und von den Beauftragten, die für die jeweiligen Reservate zuständig sind, in denen die Zuteilungen vorgenommen werden sollen, gemäß den Regeln und Vorschriften, die der Innenminister von Zeit zu Zeit vorschreiben kann, und werden von diesen Beauftragten dem Beauftragten für Indianerangelegenheiten in zweifacher Ausfertigung bescheinigt, wobei eine Abschrift im Indianerbüro aufbewahrt und die andere dem Innenminister für seine Maßnahmen übermittelt und im General Land Office hinterlegt wird.

§4. Wenn ein Indianer, der nicht in einem Reservat wohnt oder für dessen Stamm kein Reservat durch einen Vertrag, einen Akt des Kongresses oder eine Anordnung der Exekutive vorgesehen ist, sich auf vermessetem oder nicht vermessetem Land der Vereinigten Staaten niederlässt, das nicht anderweitig zugewiesen ist, hat er das Recht, auf Antrag beim örtlichen Landamt für den Bezirk, in dem das Land liegt, dasselbe ihm und seinen Kindern zugewiesen zu bekommen, und zwar in der Menge und auf die Art und Weise, wie es in diesem Akt für Indianer vorgesehen ist, die in Reservaten wohnen; und wenn eine solche Ansiedlung auf unvermessenem Land erfolgt, wird die Zuteilung an diese Indianer nach der Vermessung des Landes so angepasst, dass sie damit übereinstimmt; und es werden ihnen Patente für dieses Land in der Art und Weise und mit den Einschränkungen, wie hierin vorgesehen, erteilt. Und die Gebühren, auf die die Beamten eines solchen örtlichen Landamtes Anspruch gehabt hätten, wenn solche Ländereien nach den allgemeinen Gesetzen für die Verfügung über die öffentlichen Ländereien eingetragen worden wären, werden ihnen aus allen Geldern in der Schatzkammer der Vereinigten Staaten, die nicht anderweitig zugewiesen sind, nach einer Erklärung eines Kontos in ihrem Namen für solche Gebühren durch den Beauftragten des Allgemeinen Landamtes und einer Bescheinigung eines solchen Kontos an den Finanzminister durch den Innenminister gezahlt.

§5. Nach der Genehmigung der in diesem Gesetz vorgesehenen Zuteilungen durch den Innenminister veranlasst dieser die Ausstellung von Patenten auf den Namen der Zuteilungsempfänger, die Rechtswirkung haben und erklären, dass die Vereinigten Staaten das so zugeteilte Land für die Dauer von fünfundzwanzig Jahren treuhänderisch für die alleinige Nutzung und den Nutzen des Indianers, dem die Zuteilung erteilt wurde, halten werden, oder, im Falle seines Ablebens, seiner Erben gemäß den Gesetzen des Staates oder Territoriums, in dem sich das Land befindet, und dass die Vereinigten Staaten nach Ablauf dieses Zeitraums das Land durch ein Patent an den genannten Indianer oder seine Erben, wie oben erwähnt, als Eigentum übertragen, befreit von der genannten Treuhandschaft und frei von jeglicher Last oder Beeinträchtigung: Vorausgesetzt, dass der Präsident der Vereinigten Staaten in jedem Fall nach seinem Ermessen die Frist verlängern kann. Und wenn irgendeine Übertragung der Ländereien, die wie hierin vorgesehen abgetrennt und zugeteilt wurden, oder irgendein Vertrag, der dieselben betrifft, vor dem Ablauf der oben erwähnten Zeit gemacht wird, ist eine solche Übertragung oder ein solcher Vertrag absolut null und nichtig: Es wird vorausgesetzt, dass das Gesetz über Abstammung und Teilung, das in dem Staat oder Territorium, in dem solche Ländereien liegen, in Kraft ist, darauf Anwendung findet, nachdem die Patente dafür ausgefertigt und zugestellt worden sind, es sei denn, dass hierin etwas anderes vorgesehen ist; und die Gesetze des Staates Kansas, die die Abstammung und Teilung von Immobilien regeln, sollen, soweit durchführbar, auf alle Ländereien im Indianerterritorium Anwendung finden, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in mehreren Teilen zugeteilt werden können: Und weiterhin vorausgesetzt, daß zu jeder Zeit, nachdem allen Indianern eines Stammes, wie hierin vorgesehen, Land zugeteilt worden ist, oder früher, wenn es nach Meinung des Präsidenten für die besten Interessen des besagten Stammes ist, es dem Innenminister rechtmäßig möglich ist, mit dem besagten Indianerstamm über den Kauf und die Freigabe durch den besagten Stamm zu verhandeln, in Übereinstimmung mit dem Vertrag oder dem Gesetz, unter dem die Reservierung gehalten wird, von solchen Teilen seines Reservats, die nicht zugeteilt sind, wenn dieser Stamm von Zeit zu Zeit dem Verkauf zustimmt, zu solchen Bedingungen, die zwischen den Vereinigten Staaten und dem besagten Indianerstamm als gerecht und billig angesehen werden, wobei der Kauf erst nach der Ratifizierung durch den Kongress abgeschlossen ist und die Form und die Art und Weise der Ausführung einer solchen Freigabe ebenfalls vom Kongress vorgeschrieben wird: Vorausgesetzt jedoch,

dass alles Land, das für die Landwirtschaft geeignet ist, mit oder ohne Bewässerung, das von einem Indianerstamm an die Vereinigten Staaten verkauft oder freigegeben wird, von den Vereinigten Staaten ausschließlich zum Zweck der Sicherung von Häusern für tatsächliche Siedler gehalten wird und von den Vereinigten Staaten an tatsächliche und gutgläubige Siedler nur in Trakten veräußert wird, die einhundertundsechzig Morgen für eine Person nicht überschreiten, zu den Bedingungen, die der Kongress vorschreiben wird, vorbehaltlich der Zuschüsse, die der Kongress zur Unterstützung der Bildung machen kann: Und weiterhin vorausgesetzt, daß keine Patente dafür ausgestellt werden, außer an die Person, die das Land als Heimstätte nimmt, oder an ihre Erben, und nach Ablauf von fünf Jahren, in denen sie es als Heimstätte bewohnt haben; und jede Übertragung des besagten Landes, das als Heimstätte genommen wurde, oder jeder Vertrag, der das Land berührt, oder ein Pfandrecht darauf, das vor dem Datum eines solchen Patents geschaffen wurde, ist null und nichtig. Und die Summen, die von den Vereinigten Staaten als Kaufgeld für einen Teil eines solchen Reservats gezahlt werden, werden in der Schatzkammer der Vereinigten Staaten für die alleinige Verwendung des Stammes oder der Stämme der Indianer gehalten werden; zu denen solche Reservate gehörten; und die gleichen, mit Zinsen darauf bei drei Prozent pro Jahr, wird zu allen Zeiten vorbehaltlich der Bewilligung durch den Kongress für die Bildung und Zivilisation eines solchen Stammes oder Stämme der Indianer oder die Mitglieder davon. Die vorgenannten Patente werden im General Land Office registriert und danach kostenlos an den Berechtigten ausgehändigt. Und wenn irgendeine religiöse Gesellschaft oder eine andere Organisation jetzt eines der öffentlichen Ländereien, auf die dieses Gesetz anwendbar ist, für religiöse oder erzieherische Arbeit unter den Indianern besetzt, wird der Innenminister hiermit ermächtigt, eine solche Besetzung an eine solche Gesellschaft oder Organisation zu bestätigen, in einer Menge, die einhundertundsechzig Morgen in einem Trakt nicht übersteigt, solange dasselbe so besetzt ist, zu solchen Bedingungen, die er für gerecht hält; aber nichts hierin enthaltenes ändert oder verändert irgendeinen Anspruch einer solchen Gesellschaft für religiöse oder erzieherische Zwecke, die vorher durch das Gesetz gewährt wurden. Und in Zukunft sollen bei der Anstellung von indianischen Polizisten oder anderen Angestellten im öffentlichen Dienst bei einem der von diesem Gesetz betroffenen Indianerstämme oder -banden und dort, wo Indianer die geforderten Aufgaben erfüllen können, diejenigen Indianer bevorzugt werden, die von den Bestimmungen dieses Gesetzes Gebrauch gemacht haben und Bürger der Vereinigten Staaten geworden sind.

§6. Nach Abschluss der Zuteilungen und der Patentierung der Ländereien an die Zuteilungsempfänger soll jedes Mitglied der jeweiligen Indianerbanden oder -stämme, denen die Zuteilungen erteilt wurden, die zivil- und strafrechtlichen Gesetze des Staates oder Territoriums, in dem es wohnt, in Anspruch nehmen können und ihnen unterworfen sein; und kein Territorium soll ein Gesetz erlassen oder durchsetzen, das einem solchen Indianer in seinem Zuständigkeitsbereich den gleichen Schutz durch das Gesetz verweigert. Und jeder Indianer, der innerhalb der territorialen Grenzen der Vereinigten Staaten geboren ist und dem nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach einem anderen Gesetz oder Vertrag Zuteilungen gemacht worden sind, und jeder Indianer, der innerhalb der territorialen Grenzen der Vereinigten Staaten geboren ist und der freiwillig innerhalb der genannten Grenzen seinen Wohnsitz getrennt von jedem Indianerstamm genommen und die Gewohnheiten des zivilisierten Lebens angenommen hat, wird hiermit zum Bürger der Vereinigten Staaten erklärt und hat Anspruch auf alle Rechte, Privilegien und Immunitäten solcher Bürger, unabhängig davon, ob der besagte Indianer durch Geburt oder anderweitig Mitglied eines Indianerstammes innerhalb der territorialen Grenzen der Vereinigten Staaten war oder nicht, ohne dass dadurch das Recht eines solchen Indianers auf Stammes- oder sonstiges Eigentum in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst wird.

§7. Daß in Fällen, in denen die Verwendung von Wasser zur Bewässerung notwendig ist, um das Land innerhalb eines Indianerreservats für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar zu machen, der Innenminister ermächtigt ist, solche Regeln und Vorschriften zu erlassen, die er für notwendig hält, um eine gerechte und gleichmäßige Verteilung unter den in solchen Reservaten lebenden Indianern sicherzustellen; und daß keine andere Aneignung oder Gewährung von Wasser durch einen Anrainer zum Schaden eines anderen Anrainers ermächtigt oder gestattet wird.

§8. Die Bestimmungen dieses Gesetzes erstrecken sich nicht auf das von den Cherokees, Creeks, Choctaws, Chickasaws, Seminolen und Osage, Miamies und Peorias sowie Sacs und Foxes bewohnte Gebiet im Indianerterritorium und auch nicht auf eines der Reservate der Seneca-Nation der New Yorker Indianer im Staate New York und auch nicht auf den Streifen des Territoriums im Staate Nebraska, der im Süden an die Sioux-Nation angrenzt und durch eine Verfügung der Exekutive hinzugefügt wurde.

§9. Daß für die Durchführung der in Abschnitt zwei dieses Gesetzes erwähnten Vermessungen und Neuvermessungen die Summe von einhunderttausend Dollar aus den nicht anderweitig zugewiesenen Mitteln des Schatzamtes bereitgestellt wird, die anteilig aus dem Erlös der Verkäufe von Land, das von den Indianern gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erworben werden kann, zurückgezahlt werden soll.

§10. Nichts in diesem Gesetz soll so ausgelegt werden, dass es das Recht und die Macht des Kongresses beeinträchtigt, das Wegerecht durch irgendein Land zu gewähren, das einem Indianer oder einem Stamm von Indianern für Eisenbahnen oder andere Autobahnen oder Telegrafenlinien für den öffentlichen Gebrauch gewährt wurde, oder solche Ländereien für den öffentlichen Gebrauch zu enteignen, nachdem eine gerechte Entschädigung geleistet wurde.

§11: Nichts in diesem Gesetz soll so ausgelegt werden, dass es die Umsiedlung der Süd-Ute-Indianer aus ihrem gegenwärtigen Reservat im Südwesten Colorados in ein neues Reservat durch und mit der Zustimmung einer Mehrheit der erwachsenen männlichen Mitglieder des besagten Stammes verhindert.

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