Abilify Compulsive Gambling Side Effects National Class Action
- QC Dec 12, 2016
Application for Authorization - QC Sep 24, 2018
Urteil zur teilweisen Einstellung - QC Sep 24, 2018
Benachrichtigung der Abilify Maintena-Anwender - QC Sep 27, 2018
Vorläufiges Urteil - QC Apr 01, 2019
Dritter geänderter Zulassungsantrag - QC Nov 05, 2019
Vierter geänderter Zulassungsantrag - QC Dec 12, 2019
Urteil über die Erteilung der Genehmigung - QC Jan 06, 2020
Kurzfristige Mitteilung - QC Jan 06, 2020
Avis abrégé - QC Jan 06, 2020
Long-Form Notice - QC Jan 06, 2020
Avis détaillé - QC Jan 06, 2020
Opt-Out Form - QC Jan 06, 2020
Formulaire d’exclusion - QC Sep 30, 2020
Jugement Ordonnant de Nouveaux Avis aux Membres – Judgment Ordonnant de Nouveaux Avis aux Membres – Judgment Ordering New Notices to Class Members - QC Mar 12, 2020
Application to Institute Proceedings
NOTICE TO CLASS MEMBERS:
ABILIFY CANADIAN CLASS ACTION
HINWEIS AN ALLE Personen mit Wohnsitz in Kanada, denen das Medikament ABILIFY (Aripiprazol) vor dem 23. Februar 2017 verschrieben wurde und die eines oder mehrere der folgenden Impulskontrollverhaltensweisen entwickelt haben und es eingenommen und/oder verwendet haben:
– pathologisches Glücksspiel (auch bekannt als Glücksspielstörung oder zwanghaftes Glücksspiel)
– zwanghaftes Essen / Binge Eating
– unkontrollierbares oder zwanghaftes Einkaufen oder Ausgeben und/oder
– hypersexuelles Verhalten / sexuelle Sucht
(die „Impulskontrollstörungen“)
und deren Nachfolger, Bevollmächtigte, Familienmitglieder und Angehörige.
Nehmt zur Kenntnis, dass am 30. September 2020 der ehrenwerte Richter Pierre-C. Gagnon vom Superior Court of Quebec am 30. September 2020 die Verbreitung einer neuen Mitteilung an die Mitglieder der Sammelklägergruppe angeordnet hat, in der darauf hingewiesen wird, dass die Frist für den Ausstieg auf den 19. November 2020 verlängert wurde. Eine Kopie dieses Urteils finden Sie hier: Judgement Ordering New Notices to Class Members
NOTICE TO CLASS MEMBERS:
ABILIFY CANADIAN CLASS ACTION
BENACHRICHTIGUNG AN ALLE Personen mit Wohnsitz in Kanada, denen das Medikament ABILIFY (Aripiprazol) vor dem 23. Februar 2017 verschrieben wurde und die eines oder mehrere der folgenden Impulskontrollverhaltensweisen entwickelt haben:
– pathologisches Glücksspiel (auch bekannt als Glücksspielstörung oder zwanghaftes Glücksspiel)
– zwanghaftes Essen/ Binge Eating
– unkontrollierbares oder zwanghaftes Einkaufen oder Ausgeben, und/oder
– hypersexuelles Verhalten / sexuelle Sucht
(die „Impulskontrollstörungen“)
und deren Nachfolger, Bevollmächtigte, Familienmitglieder und Angehörige.
1. NIMM ZUR KENNTNIS, dass am 12. Dezember 2019 der ehrenwerte Richter Pierre-C. Gagnon des Superior Court of Quebec am 12. Dezember 2019 die Einreichung einer Sammelklage gegen Bristol-Myers Squibb Canada Co. und Otsuka Canada Pharmaceutical Inc. genehmigt und Herrn Steven Scheer den Status eines repräsentativen Klägers verliehen hat, um im Namen der oben beschriebenen Personengruppe zu handeln.
2. Diese Sammelklage wird im Bezirk Montreal erhoben.
3. Für die Zwecke dieser Sammelklage hat der Vertreter der Sammelklägergruppe seinen Wohnsitz in den Büros seiner Anwälte unter folgender Anschrift gewählt:
Consumer Law Group Inc.
1030 rue Berri, Suite 102
Montreal, (Quebec), H2L 4C3
Telefon: (514) 266-7863
Fax: (514) 868-9690
Email: [email protected]
Website: www.clg.org
4. Die wichtigsten Tatsachen- und Rechtsfragen, die gemeinsam behandelt werden, sind:
a) Verursacht, verschlimmert oder trägt ABILIFY® zu einem erhöhten Risiko gefährlicher Nebenwirkungen bei, einschließlich des Auftretens unkontrollierbarer und unbändiger Impulse für schädliche impulsgesteuerte Verhaltensweisen wie:
– pathologisches Glücksspiel (auch bekannt als Glücksspielstörung oder zwanghaftes Glücksspiel)
– zwanghaftes Essen/ Binge Eating
– unkontrollierbares oder zwanghaftes Einkaufen oder Ausgeben und/oder
– hypersexuelles Verhalten/Sexsucht
(die „Impulskontrollstörungen“)?
b) Bejahendenfalls: Kannten die Beklagten die Risiken von Impulskontrollstörungen im Zusammenhang mit der Anwendung von ABILIFY® oder hätten sie sie kennen müssen?
c) Haben die Beklagten gegen den anwendbaren Sorgfaltsstandard verstoßen, indem sie ABILIFY® vor und/oder nach dem Inverkehrbringen nicht angemessen getestet haben?
d) Hatten die Beklagten die Pflicht, die Mitglieder der Sammelklägergruppe vor den Risiken von Impulskontrollstörungen im Zusammenhang mit der Anwendung von ABILIFY® zu warnen?
e) Haben die Beklagten die Mitglieder der Sammelklägergruppe, Health Canada und/oder ihre Ärzte angemessen und ausreichend über die Risiken von Impulskontrollstörungen im Zusammenhang mit der Einnahme von ABILIFY® beraten/gewarnt?
f) Haften die Beklagten oder einige von ihnen für die Verschwörung, ABILIFY® in Kanada zu bewerben, zu vermarkten und zu vertreiben, ohne angemessen und rechtzeitig vor dem Risiko von Impulskontrollstörungen zu warnen, und wenn ja, über welchen Zeitraum?
g) Kann die Kausalität auf kollektiver Basis bestimmt werden, und wenn ja, können sich die Mitglieder der Sammelklägergruppe auf eine Vermutung zur Feststellung der Kausalität berufen?
h) Falls eine der obigen Fragen bejaht wird, hat das Verhalten der Beklagten ihre solidarische Haftung gegenüber einigen oder allen Mitgliedern der Sammelklägergruppe ausgelöst?
i) Sind die Beklagten verpflichtet, einigen oder allen Mitgliedern der Sammelklägergruppe Schadensersatz zu leisten?
j) Falls dies bejaht wird, kann der an die Mitglieder der Sammelklägergruppe zu zahlende Schadensersatz auf kollektiver Basis bestimmt und eingefordert werden?
k) Sind die Beklagten zur Zahlung von verschärftem Schadensersatz oder Strafschadensersatz verpflichtet und, falls ja, in welcher Höhe?
5. Zu den vorstehenden Fragen werden die folgenden Schlussfolgerungen beantragt:
ZURÜCKWEISUNG der Sammelklage des Klägers und aller Mitglieder der Sammelklägergruppe;
FESTSTELLUNG, dass die Beklagten es versäumt haben, angemessene Warnhinweise in Bezug auf die gefährlichen Nebenwirkungen von ABILIFY zu geben;
ERHALTEN das Recht aller Mitglieder der Sammelklägergruppe, künftige Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von ABILIFY geltend zu machen;
ERKLÄREN die Beklagten für solidarisch haftbar für die Schäden, die der Kläger und jedes Mitglied der Sammelklägergruppe erlitten hat;
VERURTEILEN die Beklagten, jedem Mitglied der Sammelklägergruppe einen noch zu bestimmenden Betrag als Ersatz für die erlittenen Schäden zu zahlen, und ordnen die kollektive Einziehung dieser Beträge an;
VERURTEILEN die Beklagten, jedem Mitglied der Sammelklägergruppe einen verschärften oder Strafschadenersatz zu zahlen, und ordnen die kollektive Einziehung dieser Beträge an;
VERURTEILT die Beklagten zur Zahlung von Zinsen und zusätzlicher Entschädigung auf die oben genannten Beträge gemäß dem Gesetz ab dem Datum der Zustellung des Antrags auf Zulassung einer Sammelklage;
VERURTEILT die Beklagten zur Hinterlegung des Gesamtbetrags der Beträge, die Teil der kollektiven Rückforderung sind, mit Zinsen und Kosten bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts;
verurteilen, dass die Ansprüche der einzelnen Mitglieder der Sammelklägergruppe kollektiv liquidiert werden, wenn die Beweise dies zulassen, und alternativ durch individuelle Liquidation;
verurteilen die Beklagten, die Kosten der vorliegenden Klage zu tragen, einschließlich Sachverständigen- und Benachrichtigungsgebühren;
verurteilen jede andere Anordnung, die dieses ehrenwerte Gericht bestimmt und die im Interesse der Mitglieder der Sammelklägergruppe liegt;
6. Der Superior Court hat noch nicht über die Begründetheit der Sammelklage entschieden und auch nicht über die Entschädigung, die den Mitgliedern der Sammelklägergruppe zuerkannt werden kann. Die Beklagten bestreiten die in der Sammelklage erhobenen Vorwürfe.
7. Wenn Sie aus der Sammelklage aussteigen möchten, müssen Sie dies dem (unten angegebenen) Sammelanwalt und dem Gerichtsschreiber des Superior Court of Québec, District of Montreal, bis spätestens 31. Mai 2020 per Einschreiben oder Rückschein an folgende Adresse mitteilen:
Superior Court of Québec, 1 Notre-Dame street East, Montreal, H2Y 1B6.
Sie müssen angeben, dass Sie sich von der Sammelklage Scheer gegen Bristol-Myers Squibb Canada Co. et al. (Aktenzeichen 500-06-000831-160) ausschließen möchten.
8. Nach diesem Datum kann ein Mitglied der Sammelklägergruppe seinen Ausschluss aus der Sammelklägergruppe nicht mehr beantragen, es sei denn, das Gericht genehmigt dies ausdrücklich.
9. Ein Mitglied der Sammelklägergruppe, das seinen Ausschluß nicht beantragt hat, ist an jedes Urteil gebunden, das in der Sammelklage, die in der gesetzlich vorgesehenen Weise eingeleitet werden soll, ergeht, unabhängig davon, ob es positiv ausfällt oder nicht.
10. Wenn Sie in die Sammelklage einbezogen werden möchten, müssen Sie nichts tun.
11. Als Mitglied der Gruppe haben Sie das Recht, der vorliegenden Sammelklage in der gesetzlich vorgesehenen Weise beizutreten.
12. Kein anderes Mitglied der Sammelklage als der repräsentative Kläger oder ein Streithelfer kann zur Zahlung von Prozesskosten, die sich aus der Sammelklage ergeben, verpflichtet werden.
13. Für weitere Informationen können Sie sich an den unten aufgeführten Anwalt der Sammelklägergruppe wenden. Ihr Name und alle angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Consumer Law Group Inc.
1030 rue Berri, Suite 102
Montreal, (Québec) H2L 4C3
Telefon: (514) 266-7863 / 1-888-909-7863
Fax: (514) 868-9690 / (613) 627-4893
Email: [email protected]
Website: www.clg.org
14. Sie können auch das Zentralregister für Sammelklagen unter der folgenden Adresse besuchen: https://www.registredesactionscollectives.quebec/en.
15. Die Zulassung einer nationalen Sammelklage im Namen einer ähnlichen vorgeschlagenen Gruppe und auf der Grundlage ähnlicher Tatsachen, wie sie hier geltend gemacht werden, wird in den Angelegenheiten (i) Kirsh, et al. v. Bristol-Myers Squibb, et al. (i) Kirsh, et al. v. Bristol-Myers Squibb, et al. vor dem Ontario Superior Court of Justice unter dem Aktenzeichen CV-16-553833-00CP und (ii) Siobahn Snyder et al. v. Otsuka Canada Pharmaceutical, Inc. et al. vor dem Court of Queen’s Bench of Alberta unter dem Aktenzeichen 1701-03651. Diese vorgeschlagenen Sammelklagen sind noch nicht zertifiziert worden.
Die Veröffentlichung dieser Mitteilung an die Mitglieder der Sammelklägergruppe wurde vom Obersten Gerichtshof von Quebec genehmigt und angeordnet.
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**VERLÄNGERTE OPT-OUT-FERTIGKEITSFRIST**
In Übereinstimmung mit dem Erlass 2020-4251 des Obersten Richters von Quebec und des Justizministers wurden die zivilrechtlichen Verfahrensfristen ab dem 13. März 2020 aufgrund des Gesundheitsnotstands ausgesetzt.
Mit der Verordnung 2020-4303 des Obersten Richters von Québec und des Justizministers wurden die zivilrechtlichen Fristen zum 1. September 2020 aufgehoben.
Die ursprüngliche Opt-out-Frist, die am 31. Mai 2020 ablaufen sollte, wurde daher bis zum 19. November 2020 verlängert.
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CONSUMER LAW GROUP führt eine kanadaweite Sammelklage gegen Bristol-Myers Squibb Canada und Otsuka Canada Pharmaceutical Inc, den Herstellern von Abilify, im Namen von Personen, die nach der Einnahme des Medikaments zwanghafte Verhaltensweisen wie Spielsucht, zwanghaftes Einkaufen, zwanghaftes Essen und Hypersexualität entwickelten.
Abilify, der Markenname des Medikaments Aripiprazol, wird Tausenden von Menschen in Kanada zur Behandlung von Depressionen, bipolaren Störungen, Schizophrenie und anderen psychischen Problemen verschrieben. Dieses Antipsychotikum wurde jedoch mit pathologischem Glücksspiel, Essanfällen, unkontrolliertem Einkaufen und hypersexuellem Verhalten in Verbindung gebracht.
Mehrere Studien haben einen Zusammenhang zwischen Abilify und zwanghaftem Glücksspiel gezeigt:
Im Jahr 2010 veröffentlichte die Zeitschrift Australian & New Zealand Journal of Psychology die Geschichte einer Frau mit Schizophrenie, die Abilify einnahm, durch zwanghaftes Essen in sechs Monaten fast 20 Pfund zunahm und Tausende von Dollar verspielte. Sie hatte keine Vorgeschichte mit einem solchen Verhalten.
Im Jahr 2011 veröffentlichte das British Journal of Psychiatry eine Studie, in der drei Patienten untersucht wurden, die Abilify eingenommen hatten und eine solche Störung aufwiesen; alle Patienten hörten mit dem Glücksspiel auf, nachdem sie das Medikament abgesetzt hatten.
Im Jahr 2014 veröffentlichte die medizinische Fachzeitschrift JAMA Internal Medicine eine Studie, in der die Aufzeichnungen von 1.580 Patienten analysiert wurden, die über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit zwanghaftem Glücksspiel und anderen Problemen mit impulsivem Verhalten berichtet hatten. Die Forscher, die die Studie durchführten, berichteten, dass sie einen „signifikanten“ Zusammenhang zwischen der Einnahme von Abilify und dem Glücksspiel fanden.
Im Jahr 2014 veröffentlichte die medizinische Fachzeitschrift Addictive Behaviors eine Studie, in der 8 Personen untersucht wurden, die wegen zwanghaftem Glücksspiel behandelt wurden. Bei 7 der Patienten wurde ein direkter Zusammenhang zwischen Abilify und der Störung festgestellt. Die Forscher berichteten, dass diese Patienten ihren Spieltrieb wieder kontrollieren konnten, nachdem sie Abilify abgesetzt hatten.
Am 19. November 2012 änderte die Europäische Arzneimittel-Agentur die Produktkennzeichnung, um vor dem Risiko des pathologischen Glücksspiels zu warnen, selbst wenn der Patient keine Vorgeschichte mit Glücksspiel hatte. Am 2. November 2015 ordnete Health Canada eine Änderung der Kennzeichnung der verschreibungspflichtigen antipsychotischen Arzneimittel Abilify und Abilify Maintena an, um auf ein erhöhtes Risiko für impulsive Verhaltensweisen wie pathologisches Glücksspiel und Hypersexualität hinzuweisen. Am 3. Mai 2016 kündigte die US-Arzneimittelbehörde (FDA) an, dass auf dem Etikett von Abilify Warnungen vor „zwanghaftem oder unkontrollierbarem Drang zu Glücksspiel, Saufgelagen, Einkaufen und Sex“ hinzugefügt würden.
Die Sammelklage identifiziert die Gruppe der betroffenen Personen als:
Alle Personen mit Wohnsitz in Kanada, denen das Medikament ABILIFY® (Aripiprazol) vor dem 23. Februar 2017 verschrieben wurde und die eines oder mehrere der folgenden impulsgesteuerten Verhaltensweisen entwickelt haben:
– pathologisches Glücksspiel (auch bekannt als Glücksspielstörung oder zwanghaftes Glücksspiel);
– zwanghaftes Essen/ Binge Eating;
– unkontrollierbares oder zwanghaftes Einkaufen oder Ausgeben; und/oder
– hypersexuelles Verhalten / Sexualsucht;
und deren Nachfolger, Bevollmächtigte, Familienmitglieder und Unterhaltsberechtigte oder jede andere vom Gericht zu bestimmende Gruppe.
Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie das Antipsychotikum Abilify eingenommen haben und bei Ihnen anschließend pathologisches Glücksspiel diagnostiziert wurde und Sie weitere Informationen über eine mögliche Entschädigung wünschen oder über den Stand des nationalen Sammelklageverfahrens gegen Abilify Compulsive Gambling Side Effects oder eine sich daraus ergebende Entschädigung aus dem Abilify Compulsive Gambling Side Effects Lawsuit in Kanada, Quebec oder Ontario informiert werden möchten, übermitteln Sie unserer Kanzlei bitte Ihre Kontaktdaten mit dem unten stehenden Formular.
WENN SIE SICH DER SAMMELKLAGE ANSCHLIESSEN ODER EINFACH NUR WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN MÖCHTEN, FÜLLEN SIE BITTE DAS NACHSTEHENDE FORMULAR AUS. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung Ihrer Daten für Sie keine finanziellen Verpflichtungen mit sich bringt. Für die Teilnahme an dieser Sammelklage werden Ihnen keine Gebühren oder Kosten in Rechnung gestellt. Unsere Anwaltskanzlei erhält nur dann ein Erfolgshonorar aus den erhaltenen Entschädigungen, wenn die Sammelklage erfolgreich ist. Alle in dieser Übermittlung enthaltenen Informationen sind vertraulich und die Consumer Law Group verpflichtet sich, diese Informationen vor unbefugter Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe zu schützen.