Copyright-Symbol

In den Vereinigten Staaten wurde mit dem Berne Convention Implementation Act von 1988, der am 1. März 1989 in Kraft trat, das Erfordernis des Copyright-Symbols aus dem US-Urheberrechtsgesetz gestrichen, aber sein Vorhandensein oder Fehlen ist für Werke, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, rechtlich bedeutsam, und es hat weiterhin Auswirkungen auf die Rechtsmittel, die einem Urheberrechtsinhaber zur Verfügung stehen, dessen Werk verletzt wird.

GeschichteBearbeiten

Frühere Symbole, die auf den Urheberrechtsstatus eines Werks hinweisen, finden sich in schottischen Almanachen aus den 1670er Jahren; die Bücher enthielten eine gedruckte Kopie des örtlichen Wappens, um ihre Authentizität anzuzeigen.

Ein Urheberrechtshinweis wurde in den USA erstmals durch den Copyright Act von 1802 vorgeschrieben. Er war langatmig: „Eingetragen gemäß dem Gesetz des Kongresses, im Jahr , von A. B., im Büro des Bibliothekars des Kongresses, in Washington.“ Im Allgemeinen musste dieser Vermerk auf dem urheberrechtlich geschützten Werk selbst erscheinen, aber im Falle eines „Werks der bildenden Künste“, wie z. B. eines Gemäldes, konnte er stattdessen „auf der Vorderseite der Substanz, auf der es angebracht werden soll“, angebracht werden. Das Urheberrechtsgesetz wurde 1874 geändert, um einen stark verkürzten Vermerk zu ermöglichen: „Copyright, 18 , by A. B.“

Das Copyright-Symbol © wurde in den Vereinigten Staaten in Abschnitt 18 des Copyright Act von 1909 eingeführt und galt zunächst nur für Gemälde, Grafiken und Skulpturen. Der Copyright Act von 1909 sollte eine vollständige Neufassung und Überarbeitung des bestehenden Urheberrechts darstellen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass für den Urheberrechtsschutz das Wort „Copyright“ oder eine genehmigte Abkürzung auf dem Kunstwerk selbst angebracht werden musste. Dies galt auch für Gemälde, da der Rahmen abnehmbar war. In den 1905 und 1906 abgehaltenen Konferenzen der am Urheberrecht interessierten Kreise über den Gesetzesentwurf erhoben die Vertreter der Künstlerorganisationen Einwände gegen diese Forderung, da sie nur den Namen des Künstlers auf dem Werk selbst anbringen wollten. Als Kompromiss wurde die Möglichkeit geschaffen, ein relativ unauffälliges Zeichen, den Großbuchstaben C in einem Kreis, auf dem Werk selbst neben dem Namen des Künstlers anzubringen, das auf das Vorhandensein eines ausführlicheren Urheberrechtsvermerks an anderer Stelle hinweist, der weiterhin auf der Halterung angebracht werden darf. Tatsächlich enthielt die 1906 dem Kongress vorgelegte Fassung des Gesetzes, die von der Urheberrechtskommission unter der Leitung des Librarian of Congress, Herbert Putnam, erarbeitet worden war, eine Bestimmung, wonach ein spezielles Urheberrechtssymbol, der in einen Kreis eingeschlossene Buchstabe C, anstelle des Wortes „Copyright“ oder der Abkürzung „Copr.“ verwendet werden konnte, allerdings nur für eine begrenzte Kategorie von urheberrechtsfähigen Werken, darunter Kunstwerke, nicht aber gewöhnliche Bücher oder Zeitschriften.

Die Formulierung des Gesetzes von 1909 blieb unverändert, als es 1946 als Titel 17 des United States Code aufgenommen wurde.

Eine Gesetzesänderung von 1954 dehnte die Verwendung des Symbols auf alle veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werke aus: Das Symbol wurde als Alternative zu „Copyright“ oder „Copr.“ in allen Urheberrechtshinweisen zugelassen.

US-UrheberrechtshinweisBearbeiten

Hauptartikel: Copyright-Hinweis

In den Vereinigten Staaten besteht der Copyright-Hinweis aus:

  • „©“ oder dem Wort „Copyright“ oder der Abkürzung „Copr.“;
  • dem Jahr der Erstveröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Werks; und
  • der Identifizierung des Inhabers des Urheberrechts, entweder durch den Namen, die Abkürzung oder eine andere Bezeichnung, unter der er allgemein bekannt ist.

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