Der V-Chip und TV-Quoten: Monitoring Children’s Access to TV Programming

Hintergrund

Eine von der Kaiser Family Foundation (KFF) veröffentlichte Studie zeigt, dass zwei Drittel der Eltern „sehr“ besorgt darüber sind, dass Kinder in diesem Land zu vielen unangemessenen Inhalten in den Medien ausgesetzt sind, und ein erheblicher Anteil ist der Meinung, dass Sex (55%) und Gewalt (43%) in den Medien „viel“ zum Verhalten junger Menschen beitragen. Zweiunddreißig Prozent der Eltern nennen das Fernsehen als das Medium, das sie am meisten beunruhigt, aber der Anteil derer, die das Internet nennen, ist in den letzten zwei Jahren von 16% auf 21% gestiegen. Sechsundsechzig Prozent der Eltern sprechen sich für staatliche Vorschriften zur Begrenzung der Sex- und Gewaltdarstellung im Fernsehen während der frühen Abendstunden aus, ein Anteil, der sich gegenüber 2004 kaum verändert hat.1

Obwohl der Kontakt mit unangemessenem Material schon lange ein Anliegen der Eltern ist, gibt es erst seit dem Telekommunikationsgesetz von 19962 landesweite Bemühungen, den Eltern ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie den Fernsehkonsum ihrer Kinder kontrollieren können – den V-Chip.3 Der V-Chip, der einen elektronischen Code liest, der mit dem Fernsehsignal (Kabel oder Rundfunk) übertragen wird,4 wird in Verbindung mit einem System zur Bewertung von Fernsehprogrammen verwendet. Mit Hilfe einer Fernbedienung können Eltern ein Passwort eingeben und dann in das Fernsehgerät einprogrammieren, welche Bewertungen akzeptabel und welche inakzeptabel sind. Der Chip blockiert automatisch die Anzeige von Programmen, die als inakzeptabel gelten; die Verwendung des V-Chips durch die Eltern ist völlig freiwillig.5

Seit dem 1. Januar 2000 müssen alle neuen Fernsehgeräte mit einem Bildschirm von 13 Zoll oder mehr, die in den Vereinigten Staaten verkauft werden, mit dem V-Chip ausgestattet sein.6 Darüber hinaus bieten einige Unternehmen auch Geräte an, die mit Fernsehgeräten ohne V-Chip funktionieren.

Entwicklung des V-Chip-Bewertungssystems

Das ursprüngliche Bewertungssystem wurde in den Jahren 1996 und 1997 entwickelt, stieß jedoch im Kongress und bei Gruppen wie der National Parent-Teacher Association auf Kritik. Als Reaktion auf diese Bedenken wurde am 10. Juli 1997 ein erweitertes Bewertungssystem verabschiedet, das am 1. Oktober 1997 in Kraft trat.

Ursprüngliches Bewertungssystem

Der erste Schritt bei der Umsetzung des Gesetzes war die Schaffung eines Bewertungssystems für Fernsehprogramme, analog zu dem, das 1968 von der Motion Picture Association of America (MPAA) für Filme entwickelt und verabschiedet wurde. Das Gesetz forderte die Fernsehindustrie auf, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes ein freiwilliges, für die FCC akzeptables Bewertungssystem und die Regeln für die Übermittlung der Bewertung zu entwickeln. Das Bewertungssystem soll Informationen über sexuelles, gewalttätiges oder sonstiges unanständiges Material vermitteln, über das Eltern informiert werden sollten, bevor es Kindern gezeigt wird, vorausgesetzt, dass nichts in dem Gesetz so ausgelegt werden sollte, dass es eine Bewertung von Videoprogrammen auf der Grundlage ihres politischen oder religiösen Inhalts zulässt.

Nach anfänglichem Widerstand trafen sich Führungskräfte der Medien- und Unterhaltungsindustrie am 29. Februar 1996 mit dem damaligen Präsidenten Clinton und stimmten der Entwicklung des Bewertungssystems aufgrund des politischen Drucks zu. Viele in der Fernsehindustrie waren gegen den V-Chip, weil sie befürchteten, dass er die Zuschauerzahlen und die Werbeeinnahmen verringern würde. Sie bezweifelten auch, dass das System gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt. Führungskräfte der Branche erklärten, sie würden das Gesetz nicht sofort anfechten, hielten sich aber die Option offen, falls sie es für notwendig erachten sollten.

Beginnend im März 1996 traf sich eine Gruppe von Führungskräften der Fernsehindustrie7 unter der Leitung von Jack Valenti, dem damaligen Präsidenten der MPAA (und einer der führenden Köpfe bei der Schaffung der Filmratings), um ein TV-Ratingsystem zu entwickeln. Am 19. Dezember 1996 schlug die Gruppe sechs altersabhängige Einstufungen vor (TV-Y, TV-Y7, TV-G, TV-PG, TV-14 und TV-M), einschließlich textlicher Erläuterungen, was die einzelnen Einstufungen in Bezug auf den Programminhalt bedeuten. Im Januar 1997 begannen die Einstufungen in der oberen linken Ecke des Fernsehbildschirms für 15 Sekunden zu Beginn der Sendung zu erscheinen und wurden in einigen Fernsehzeitschriften veröffentlicht. Das Bewertungssystem wurde also bereits verwendet, bevor V-Chips in neue Fernsehgeräte eingebaut wurden.

Die Bewertungen werden den Sendungen vom TV Parental Guidelines Monitoring Board zugewiesen. Das Gremium besteht aus einem Vorsitzenden und je sechs Mitgliedern aus der Fernsehindustrie, der Kabelbranche und der Programmproduktionsbranche. Der Vorsitzende wählt außerdem fünf branchenfremde Mitglieder aus der Interessengemeinschaft aus, insgesamt also 24 Mitglieder.

Nachrichtensendungen und Sportprogramme werden nicht bewertet. Lokale Sendeanstalten können die Bewertung einer bestimmten Sendung außer Kraft setzen und ihr eine andere Bewertung zuweisen.

Das derzeitige „S-V-L-D“ Bewertungssystem

Kritiker des ursprünglichen Bewertungssystems argumentierten, dass die Bewertungen keine Informationen darüber lieferten, warum eine bestimmte Sendung eine bestimmte Bewertung erhielt. Einige sprachen sich für ein „S-V-L“-System (Sex, Gewalt, Sprache) aus, das mit Buchstaben angibt, warum ein Programm eine bestimmte Einstufung erhält, möglicherweise mit einem numerischen Indikator oder zusammen mit einer altersbezogenen Einstufung. Eine weitere Alternative war das Home Box Office/Showtime-System mit 10 Bewertungen wie MV (leichte Gewalt), V (Gewalt) und GV (grafische Gewalt).

Als Reaktion auf die Kritik stimmte der größte Teil der Fernsehindustrie am 10. Juli 1997 einem überarbeiteten Bewertungssystem zu (siehe Kasten unten), das am 1. Oktober 1997 in Kraft trat. Das überarbeitete Bewertungssystem fügte Kennzeichnungen hinzu, um anzuzeigen, ob ein Programm eine bestimmte Bewertung aufgrund von Sex (S), Gewalt (V), Sprache (L) oder anzüglichen Dialogen (D) erhielt. Für Kindersendungen in der Kategorie TV-Y7 wurde eine Kennzeichnung für Fantasiegewalt (FV) hinzugefügt. Am 12. März 1998 genehmigte die FCC das überarbeitete Bewertungssystem zusammen mit den technischen Standards für den V-Chip und dem Datum des Inkrafttretens.8 Der Anhang enthält eine Beschreibung des überarbeiteten TV-Bewertungssystems der Industrie.

Im Mai 1999 richtete die FCC eine V-Chip Task Force unter dem Vorsitz der damaligen Kommissarin Gloria Tristani ein. Die Task Force sollte unter anderem sicherstellen, dass die Sperrtechnologie verfügbar war und dass die Bewertungen mit den Fernsehprogrammen übertragen („verschlüsselt“) wurden, Eltern über den V-Chip aufklären und Informationen über die Verfügbarkeit, Verwendung und Wirksamkeit des V-Chips sammeln. Die Task Force gab mehrere Berichte und Umfragen heraus.9 Eine Umfrage der Task Force vom Februar 2000 ergab, dass die meisten Rundfunk-, Kabel- und Premium-Kabelnetze sowie Syndikatoren Einschaltquoten übermittelten („verschlüsselten“) und dass diejenigen, die dies nicht taten, entweder planten, dies in naher Zukunft zu tun, oder es handelte sich um ausgenommene Sport- oder Nachrichtensender. Von den großen Rundfunk- und Kabelsendern verwenden nur NBC und Black Entertainment Television die S-V-L-D-Indikatoren nicht und verwenden stattdessen das ursprüngliche Bewertungssystem.

Federal Communications Commission Action

Am 25. April 2007 veröffentlichte die FCC einen Bericht über die „Darstellung von Gewaltprogrammen und deren Auswirkungen auf Kinder.“10 In dem Bericht stellte die FCC-

  • fest, dass die Forschung insgesamt starke Beweise dafür liefert, dass Gewaltdarstellungen in den Medien zumindest kurzfristig aggressives Verhalten bei Kindern verstärken können;
  • stellte fest, dass, obwohl von den Zuschauern initiierte Sperren und obligatorische Einstufungen geschützte Äußerungen weniger belasten würden, die Skepsis bestehen bleibt, dass sie den Interessen der Regierung bei der Förderung der elterlichen Aufsicht und dem Schutz des Wohlergehens von Minderjährigen in vollem Umfang dienen werden;
  • stellte fest, dass der V-Chip nur begrenzt wirksam ist, um Kinder vor gewalttätigen Fernsehinhalten zu schützen;
  • stellte fest, dass die von den Kabelbetreibern bereitgestellten fortschrittlichen elterlichen Kontrollen nicht auf einer ausreichenden Anzahl von Fernsehgeräten mit Kabelanschluss verfügbar zu sein scheinen, um derzeit als wirksame Lösung angesehen zu werden;
  • stellte fest, dass weitere Maßnahmen zur Ermöglichung einer vom Zuschauer initiierten Sperrung gewalttätiger Fernsehinhalte den Interessen der Regierung am Schutz des Wohlergehens von Kindern und an der Erleichterung der elterlichen Aufsicht dienen würden und mit großer Wahrscheinlichkeit als verfassungskonform angesehen würden;
  • stellte fest, dass Studien und Erhebungen zeigen, dass das freiwillige TV-Bewertungssystem beim Schutz von Kindern vor gewalttätigen Fernsehinhalten nur begrenzt wirksam ist;
  • stellte fest, dass der Kongress eine angemessene Definition von übermäßig gewalttätigen Programmen entwickeln könnte, aber eine solche Formulierung muss eng zugeschnitten sein und mit der Rechtsprechung übereinstimmen;
  • schlug vor, dass die Industrie sich aus eigener Initiative dazu verpflichten könnte, die Menge an übermäßig gewalttätigen Programmen, die von Kindern gesehen werden, zu reduzieren (z.g., Rundfunkanstalten könnten eine Familienstunde zu Beginn der Hauptsendezeit einführen, in der sie es ablehnen, gewalttätige Inhalte auszustrahlen);
  • erwähnte, dass Anbieter von Mehrkanal-Videoprogrammen (MVPDs) den Verbrauchern eine größere Auswahl beim Kauf ihrer Programme bieten könnten, damit sie gewalttätige Programme vermeiden könnten. (z.B. würde ein „a la carte“-System es den Zuschauern ermöglichen, ihre Fernsehkanäle einzeln oder in kleineren Paketen zu kaufen); und
  • stellte fest, dass der Kongress eine Lösung für die zeitliche Kanalisierung einführen und/oder eine andere Form der Wahlmöglichkeit der Verbraucher beim Bezug von Videoprogrammen vorschreiben könnte, wie z.B. die Bereitstellung von Videokanälen durch MVPDs, die auf Familienschichten oder auf „a la carte“-Basis angeboten werden (z.B.,

Am 2. März 2009 hat die FCC eine Notice of Inquiry (NOI) zur Umsetzung des Child Safe Viewing Act von 2007 verabschiedet und veröffentlicht. Der Child Safe Viewing Act wies die FCC an, innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Verfahren einzuleiten, um „die Existenz und Verfügbarkeit fortschrittlicher Blockierungstechnologien zu untersuchen, die mit verschiedenen Kommunikationsgeräten oder -plattformen kompatibel sind“. Der Kongress definierte „fortschrittliche Blockierungstechnologien“ als „Technologien, die die Fähigkeit eines Elternteils verbessern oder verstärken können, sein Kind vor unanständigen oder anstößigen Video- oder Audioprogrammen zu schützen, die von diesem Elternteil als unanständig eingestuft werden und über drahtgebundene, drahtlose oder Funkkommunikation übertragen werden“. Die Absicht des Kongresses bei der Verabschiedung des Gesetzes war es, die Entwicklung der „nächsten Generation von Technologien zur elterlichen Kontrolle“ voranzutreiben. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die FCC Sperrtechnologien untersuchen, die für eine Vielzahl von Verbreitungsplattformen und -geräten geeignet sind, die Sprache auf der Grundlage von Informationen in Untertiteln filtern können, die unabhängig von vorab zugewiesenen Einstufungen funktionieren und die die Fähigkeit der Eltern, ihre Kinder vor unanständigen oder anstößigen Programmen zu schützen, wirksam verbessern können, so wie es von den Eltern bestimmt wird. Die NOI bezog sich nicht nur auf Rundfunk, Kabel- und Satellitenfernsehen, sondern auch auf drahtlose Geräte, nicht vernetzte Geräte und Internetinhalte.

Die FCC veröffentlichte ihren Bericht auf der Grundlage der NOI am 29. August 2009.11 In dem Bericht kam die FCC zu dem Schluss, dass ein Markt für fortschrittliche Sperrtechnologien und andere Instrumente zur Stärkung der elterlichen Verantwortung existiert, obwohl in bestimmten Schlüsselbereichen, wie z. B. Bekanntheitsgrad und Nutzungsgrad, Daten fehlen, die weitere Untersuchungen rechtfertigen. Aufklärungsprogramme, die den Bekanntheitsgrad von Technologien zur elterlichen Kontrolle erhöhen, haben das Potenzial, die Entwicklung, den Einsatz und die Annahme dieser Technologien zu beschleunigen. Die Technologien zur elterlichen Kontrolle unterscheiden sich in Bezug auf verschiedene Kriterien stark von Medienplattform zu Medienplattform und sogar von Anbieter zu Anbieter innerhalb derselben Medienplattform. Zwar gibt es Technologien für jede Medienplattform, aber es gibt derzeit keine universelle Kindersicherungstechnologie, die auf allen Medienplattformen funktioniert. Um diese Fragen und die Möglichkeiten zur Maximierung des Nutzens und zur Minimierung des Schadens für Kinder zu untersuchen, hat die FCC am 23. Oktober 2009 eine zweite NOI herausgegeben, in der diese und andere Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und der Befähigung von Eltern im digitalen Zeitalter untersucht werden.12

In der zweiten NOI fragte die FCC, in welchem Umfang Kinder elektronische Medien nutzen, welche Vorteile und Risiken dies mit sich bringt und wie Eltern, Lehrer und Kinder dazu beitragen können, die Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Risiken der Nutzung dieser Technologien zu minimieren. Die FCC erkannte auch an, dass es eine Fülle von akademischen Forschungen und Studien zu diesen Themen gibt und bat die Kommentatoren, zusätzliche Daten und Studien zu benennen und anzugeben, wo weitere Studien erforderlich sind. Die NOI bittet außerdem um Kommentare zur Effektivität von Medienkompetenzbemühungen, die es Kindern ermöglichen, die Vorteile der Medien zu genießen und gleichzeitig die möglichen Schäden zu minimieren. Die NOI erkennt an, dass andere Bundesbehörden sich mit ähnlichen Themen befassen, zumindest in Bezug auf die Online-Sicherheit, und fragt, was die FCC tun kann, um diese Bemühungen zu unterstützen. Es wurde kein Bericht als Ergebnis dieses NOI veröffentlicht, aber seit Anfang 2011 gab es erneute Diskussionen bei der FCC über eine mögliche Aktualisierung des Bewertungssystems, wobei dieses Verfahren als Vehikel genutzt wurde.13

Kongressmaßnahmen – 11. und 112. Kongress

Im 111. Kongress gab es keine gesetzgeberischen Maßnahmen zum V-Chip und im 112.

Am 2. Dezember 2008 unterzeichnete der damalige Präsident Bush das Gesetz „Child Safe Viewing Act of 2007“.14 Dieses Gesetz wurde ursprünglich von Senator Mark Pryor eingebracht und verlangt, wie oben beschrieben, von der FCC, die Existenz und Verfügbarkeit von fortschrittlichen Sperrtechnologien zu untersuchen, die Eltern bei einer Vielzahl von Kommunikationsgeräten oder -plattformen einsetzen können.

Der Senat und das Repräsentantenhaus hielten während des 110. Kongresses jeweils eine Anhörung zu Fragen im Zusammenhang mit dem V-Chip ab:

  • Der Senatsausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr hielt am 26. Juni 2007 eine Anhörung zum Thema „Auswirkungen von Mediengewalt auf Kinder“ ab.15 Die Anhörung konzentrierte sich auf Fragen im Zusammenhang mit der Auswirkung von gewalttätigen Fernsehprogrammen auf Kinder, einschließlich Fragen, die im FCC-Bericht „Violent Television Programming And Its Impact On Children“ aufgeworfen wurden.
  • Das House Committee on Energy and Commerce Subcommittee on Telecommunications and the Internet hielt am 22. Juni 2007 eine Anhörung zum Thema „Images Kids See on the Screen“ ab.16 Bei der Anhörung wurde auch die an Kinder gerichtete Werbung für Junk Food und die Unfähigkeit des V-Chips, unerwünschte Werbung auszusondern, erörtert.

Wirksamkeit des V-Chips

Von 1998 bis 2007 führte die Kaiser Family Foundation (KFF) Untersuchungen über die Auswirkungen von Mediengewalt auf Kinder und die Wirksamkeit des V-Chips und der Fernsehquoten als Instrumente für Eltern zur Kontrolle des Zugangs zu unerwünschten Fernsehinhalten durch.17 Im jüngsten Bericht der Stiftung, der im Juni 2007 veröffentlicht wurde, geben zwei Drittel der Eltern an, dass sie „sehr“ besorgt darüber sind, dass Kinder in diesem Land zu vielen unangemessenen Inhalten in den Medien ausgesetzt sind, und ein erheblicher Anteil ist der Meinung, dass Sex (55 %) und Gewalt (43 %) in den Medien „sehr“ zum Verhalten junger Menschen beitragen. Zweiunddreißig Prozent der Eltern nennen das Fernsehen als das Medium, das sie am meisten beunruhigt, aber der Anteil derer, die das Internet nennen, ist in den letzten zwei Jahren von 16% auf 21% gestiegen. Sechsundsechzig Prozent der Eltern sprechen sich für staatliche Vorschriften zur Begrenzung der Sex- und Gewaltdarstellung im Fernsehen während der frühen Abendstunden aus, ein Anteil, der gegenüber 2004 praktisch unverändert ist.18

Insgesamt gaben die für die Studie befragten Eltern an, dass sie über unangemessene Inhalte im Fernsehen besorgter sind als in anderen Medien: 32 % gaben an, dass das Fernsehen sie am meisten beunruhigt, verglichen mit 21 %, die sagten, das Internet, 9 % Filme, 7 % Musik und 8 % Videospiele. Die Hälfte (50 %) aller Eltern gab an, dass sie die TV-Bewertungen als Orientierungshilfe für den Fernsehkonsum ihrer Kinder nutzen, darunter etwas mehr als jeder Vierte (28 %), der angibt, sie „häufig“ zu nutzen.19

Die Studie ergab außerdem, dass die Nutzung des V-Chips seit 2001, als 7 % aller Eltern angaben, ihn zu nutzen, zwar erheblich zugenommen hat, aber mit nur 15 % aller Eltern oder etwa vier von zehn (42 %) der Eltern, die einen V-Chip in ihrem Fernsehgerät haben und ihn kennen, immer noch bescheiden ist. Fast zwei Drittel (61 %) der Eltern, die den V-Chip verwendet haben, gaben an, dass sie ihn „sehr“ nützlich fanden.20

Weitere wichtige Ergebnisse sind:

  • Nachdem ihnen die Argumente beider Seiten vorgelesen wurden, sprachen sich fast zwei Drittel der Eltern (63 %) für neue Vorschriften zur Begrenzung des Sex- und Gewaltanteils in Fernsehsendungen in den frühen Abendstunden aus, wenn Kinder am ehesten zuschauen (35 % sind dagegen).21
  • Eine Mehrheit (55%) der Eltern sagte, dass die Bewertungen deutlicher angezeigt werden sollten, und 57% sagten, dass sie lieber die derzeitigen Bewertungssysteme beibehalten würden, als zu einer einzigen Bewertung für Fernsehen, Filme, Videospiele und Musik überzugehen (34% befürworten die einzige Bewertung).22
  • Wenn man die konkurrierenden Argumente dafür liest, dass Kabelfernsehen den gleichen Inhaltsstandards wie Fernsehsender unterworfen werden sollte, sagte die Hälfte aller Eltern (52%), dass Kabelfernsehen gleich behandelt werden sollte, während 43% sagten, dass es nicht so behandelt werden sollte.23
  • Die meisten Eltern, die die TV-Bewertungen genutzt haben, fanden sie entweder „sehr“ (38%) oder „etwas“ (50%) nützlich.24
  • Ungefähr die Hälfte (52%) aller Eltern sagte, dass die meisten Fernsehsendungen korrekt bewertet werden, während etwa vier von zehn (39%) sagten, dass die meisten nicht korrekt bewertet werden.25
  • Viele Eltern verstehen nicht, was die verschiedenen Bewertungsrichtlinien bedeuten. So wussten beispielsweise 28 % der Eltern von Kleinkindern (2-6 Jahre), was das Prädikat TV-Y7 bedeutet (für Kinder ab 7 Jahren), während 13 % dachten, es bedeute das Gegenteil (für Kinder unter 7 Jahren); und nur 12 % wussten, dass das Prädikat FV („Fantasy Violence“) mit gewalttätigen Inhalten zusammenhängt, während 8 % dachten, es bedeute „Family Viewing“.“26

Bei der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse sagte Vicky Rideout, Vizepräsidentin und Direktorin des Programms für die Untersuchung von Unterhaltungsmedien und Gesundheit der Kaiser Family Foundation: „Obwohl viele Eltern die Einstufungen oder den V-Chip verwendet haben, wissen immer noch zu viele nicht, was die Einstufungen bedeuten oder dass ihr Fernseher einen V-Chip hat.“27

Eine Reihe von Gruppen führte Untersuchungen durch und veröffentlichte Meinungsbeiträge, die den Nutzen und/oder die Rechtmäßigkeit des V-Chips und des Einstufungssystems in Frage stellten, nachdem das Telekommunikationsgesetz von 1996 in Kraft getreten war (z.B., die Progress and Freedom Foundation, die American Civil Liberties Union, das Cato Institute, Morality in Media). Seitdem hat der Widerstand nachgelassen, und selbst die Kontroversen über die Live-Übertragung unangemessener Inhalte haben ihn nicht erneuert. Darüber hinaus können der V-Chip und das Bewertungssystem zwar in Verbindung miteinander anstößige oder unanständige Programme blockieren, aber da die Vorfälle „live“ übertragen wurden und keine Bewertungen vorlagen, die sie hätten blockieren können, wären weder der V-Chip noch das Bewertungssystem in beiden Fällen wirksam gewesen. Daher könnten einige behaupten, dass der V-Chip und das Bewertungssystem zwar in vielen Fällen nützliche Instrumente sind, aber für Eltern unzuverlässig bleiben, da sie nicht garantieren können, dass alle anstößigen Inhalte blockiert werden.

Fragen für den Kongress

Im Child Safe Viewing Act hat der Kongress die meisten der Fragen, die von verschiedenen Interessengruppen zum V-Chip aufgeworfen wurden, behandelt. Das Problem, das offenbar nicht durch die Gesetzgebung gelöst werden konnte, nämlich die Aufklärung der Eltern und ihre Sensibilisierung für die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, bleibt jedoch bestehen.

Der KFF-Studie von 2004 zufolge gaben die Eltern auch an, dass sie die Einstufungen gerne auffälliger dargestellt sähen, damit sie leichter zu erkennen sind. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der V-Chip noch nicht weit verbreitet oder gar bekannt ist. Wie bereits erwähnt, ergab die KFF-Studie von 2004, dass selbst nach jahrelanger Verfügbarkeit nur 42 % der Eltern, die einen V-Chip besitzen und sich dessen bewusst sind, ihn auch tatsächlich nutzen. Von den Eltern, die den V-Chip verwendet haben, fanden ihn jedoch 89 % „etwas“ bis „sehr“ nützlich.28 Diese Zahlen deuten darauf hin, dass ein größeres Wissen über den V-Chip die Wahrnehmung der Eltern hinsichtlich der Kontrolle über den Fernsehkonsum ihrer Kinder erheblich verbessern würde.

Einer der einfachsten Ansätze zur Steigerung der Nutzung des V-Chips dürfte darin bestehen, Programme zur Sensibilisierung der Eltern zu verstärken, beispielsweise durch öffentliche Fernsehspots, Aufklärungsmaterial auf der FCC-Website und möglicherweise durch öffentliche Anzeigen in Printmedien. Außerdem könnten solche Aufklärungsmaterialien auf den Websites der Kongressmitglieder zum Herunterladen für die Wähler zur Verfügung gestellt werden. Solche Maßnahmen würden keine neue Gesetzgebung oder zusätzliche Arbeit des Bewertungsgremiums oder verwandter Einrichtungen erfordern; einige könnten jedoch zunächst eine Finanzierung erfordern.

Verwandte Lektüre

Andere Berichte und Dokumente

„The Perils of Mandatory Parental Controls and Restrictive Defaults,“ Progress and Freedom Foundation, April 2008, http://www.pff.org/issues-pubs/pops/pop15.4defaultdanger.pdf.

„Parents, Media, and Public Policy: A Kaiser Family Foundation Survey,“ Kaiser Family Foundation, Fall 2004, http://www.kff.org/entmedia/entmedia092304pkg.cfm.

„V-chip Frequently Asked Questions,“ Children Now, http://www.childrennow.org/media/vchip/vchip-faq.html.

„Summary of Focus Group Research on Media Ratings Systems,“ A Study Commissioned by PSV Ratings, Inc, Frühjahr 2003, http://www.independentratings.org/Parents_Views.pdf.

Websites

Federal Communications Commission V-chip Information, http://www.fcc.gov/vchip/.

Anhang. U.S. Television Industry’s Revised TV Ratings System

TV-Y All Children
Dieses Programm ist so konzipiert, dass es für alle Kinder geeignet ist. Ob Zeichentrick oder Live-Action, die Themen und Elemente in diesem Programm sind speziell für ein sehr junges Publikum, einschließlich Kindern im Alter von 2-6 Jahren, konzipiert. Es ist nicht zu erwarten, dass dieses Programm jüngere Kinder erschreckt.

TV-Y7 Richtet sich an ältere Kinder
Dieses Programm ist für Kinder ab 7 Jahren gedacht. Es eignet sich eher für Kinder, die die notwendigen Entwicklungsfähigkeiten erworben haben, um zwischen Fantasie und Realität zu unterscheiden. Die Themen und Elemente in diesem Programm können leichte Fantasie oder komödiantische Gewalt beinhalten oder Kinder unter 7 Jahren erschrecken. Daher sollten Eltern die Eignung dieses Programms für ihre sehr jungen Kinder prüfen.

TV-Y7-FV Für ältere Kinder – Fantasiegewalt
Für Programme, bei denen die Fantasiegewalt intensiver oder kämpferischer sein kann als bei anderen Programmen der Kategorie TV-Y7, werden solche Programme als TV-Y7-FV bezeichnet.

TV-G Allgemeines Publikum
Die meisten Eltern finden dieses Programm für alle Altersgruppen geeignet. Obwohl diese Einstufung nicht bedeutet, dass es sich um ein Programm speziell für Kinder handelt, können die meisten Eltern jüngere Kinder dieses Programm unbeaufsichtigt sehen lassen. Es enthält wenig oder keine Gewalt, keine starke Sprache und wenig oder keine sexuellen Dialoge oder Situationen.

TV-PG Empfohlen für Eltern
Dieses Programm enthält Material, das Eltern für jüngere Kinder möglicherweise ungeeignet finden. Viele Eltern möchten die Sendung vielleicht mit ihren jüngeren Kindern ansehen. Das Thema selbst kann elterliche Aufsicht erfordern und/oder das Programm enthält einen oder mehrere der folgenden Punkte: mäßige Gewalt (V), einige sexuelle Situationen (S), seltene grobe Sprache (L) oder einige anzügliche Dialoge (D).

TV-14 Eltern werden dringend gewarnt
Dieses Programm enthält Material, das viele Eltern für Kinder unter 14 Jahren ungeeignet finden würden. Eltern werden dringend gebeten, dieses Programm mit größerer Sorgfalt zu überwachen, und werden davor gewarnt, Kinder unter 14 Jahren unbeaufsichtigt zusehen zu lassen. Dieses Programm enthält einen oder mehrere der folgenden Punkte: heftige Gewalt (V), heftige sexuelle Situationen (S), starke grobe Sprache (L) oder stark anzügliche Dialoge (D).

TV-MA Nur für Erwachsene
Dieses Programm ist speziell für Erwachsene konzipiert und kann daher für Kinder unter 17 Jahren ungeeignet sein. Dieses Programm enthält einen oder mehrere der folgenden Punkte: grafische Gewalt (V), explizite sexuelle Aktivitäten (S) oder grobe unanständige Sprache (L).

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