Einmalige Posten

Siehe auch:
Restrukturierungsaufwand
ProForma-Abschluss

In der Rechnungslegung werden ungewöhnliche oder seltene Gewinne oder Verluste im Jahresbericht des Unternehmens als einmalige Posten ausgewiesen. Dabei handelt es sich um seltene Ereignisse oder Aktivitäten, die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb des Unternehmens gehören. Sie können auch als außerordentliche Posten bezeichnet werden. Sie müssen die Einzelheiten aller außerordentlichen Posten in einer Fußnote im Jahresabschluss des Unternehmens offenlegen.

Außerordentliche Posten

Außerordentliche Posten können das Ergebnis eines Unternehmens verzerren. Daher erstellen Analysten oft eine Pro-forma-Gewinn- und Verlustrechnung, die die Auswirkungen der außerordentlichen Posten ausschließt, um zu sehen, wie die finanzielle Leistung des Unternehmens ohne die Verzerrung durch das außergewöhnliche Ereignis ausgesehen hätte.

Beispiele für einmalige Posten

Beispiele für einmalige Posten sind Verluste durch Feuer oder Diebstahl, die Abschreibung eines Unternehmensteils, die Übernahme eines anderen Unternehmens oder der einmalige Verkauf eines großen Grundstücks.

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