Erziehung über Immigration

Lau v. Nichols (1974)

Fakten: Im öffentlichen Schulbezirk von San Francisco sprachen etwa 2.800 Schüler chinesischer Abstammung kein Englisch. Der Schulbezirk bot etwa 1.000 dieser Schüler zusätzlichen Englischunterricht an, so dass 1.800 Schüler ohne Englischunterricht blieben. Diese Schüler verklagten den Schulbezirk und machten eine Diskriminierung geltend, die gegen den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung und das Bürgerrechtsgesetz von 1964 verstoße, das Diskriminierung aufgrund von „Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft“ verbietet. Das Berufungsgericht entschied zu Gunsten des Schulbezirks und begründete dies damit, dass jeder Schüler „unterschiedliche Vor- und Nachteile mit in seine Bildungslaufbahn bringt…, die völlig unabhängig von einem Beitrag des Schulsystems entstehen.“
Probleme: Verstößt der Schulbezirk gegen den 14. Verfassungszusatz und das Bürgerrechtsgesetz, wenn er es unterlässt, den chinesischsprachigen Schülern Englischunterricht zu erteilen?
Haltung: Ja, es verstößt gegen das Bürgerrechtsgesetz und die zu seiner Durchsetzung erlassenen Bundesvorschriften. Das Gericht kam daher nicht zu einer Schlussfolgerung auf der Grundlage des 14. Richter William O. Douglas verfasste die Stellungnahme des Gerichts, in der er darauf hinwies, dass das kalifornische Bildungsgesetz vorschreibt, dass Englisch die grundlegende Unterrichtssprache in allen Schulen ist, dass niemand die High School ohne grundlegende Englischkenntnisse abschließen darf und dass alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren zum Schulbesuch verpflichtet sind. Douglas begründete dies damit, dass „diejenigen, die kein Englisch verstehen, ihre Erfahrungen im Klassenzimmer mit Sicherheit völlig unverständlich und in keiner Weise sinnvoll finden werden“. Abschnitt 601 des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 verbietet die Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft in „allen Programmen oder Aktivitäten, die finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten“. Das Ministerium für Gesundheit, Bildung und Soziales hat eine Richtlinie zur Durchsetzung des Bürgerrechtsgesetzes herausgegeben, in der es heißt, dass Empfänger von Bundeszuschüssen (wie ein Schulbezirk) keine Zuschüsse erhalten dürfen, wenn sie „Diskriminierung … bei der Verfügbarkeit oder Nutzung von akademischen … Einrichtungen des Empfängers“ nachweisen. Mit anderen Worten: Der Schulbezirk erhielt Bundesbeihilfen und muss sich daher an die Antidiskriminierungsgesetze und -richtlinien des Bundes halten. Insbesondere muss er „positive Maßnahmen ergreifen, um den Sprachmangel zu beheben….“. Da die chinesischsprachige Minderheit weniger Leistungen erhalten würde als die englischsprachige Mehrheit, wurde der Schulbezirk von San Francisco angewiesen, angemessene Abhilfemaßnahmen für die chinesischsprachigen Schüler zu ergreifen (z. B. zusätzlicher Englischunterricht).

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