July 2, 1807: Proklamation als Antwort auf die Chesapeake-Affäre

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Während der Kriege, die seit einiger Zeit unglücklicherweise zwischen den europäischen Mächten herrschten, haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika, fest in ihren Friedensgrundsätzen stehend, bemüht, durch Gerechtigkeit, durch die ordnungsgemäße Erfüllung aller ihrer nationalen und sozialen Pflichten und durch jedes freundschaftliche Amt, das ihre Lage zuließ, mit allen Kriegführenden ihre gewohnten Beziehungen der Freundschaft, der Gastfreundschaft und des Handelsverkehrs aufrechtzuerhalten. Indem sie sich nicht an den Fragen beteiligen, die diese Mächte gegeneinander bewegen, noch sich erlauben, einen anderen Wunsch als den der Wiederherstellung des allgemeinen Friedens zu hegen, haben sie die Neutralität, die sie angenommen haben, mit gutem Glauben beachtet, und sie glauben, dass kein Fall einer Abweichung von ihren Pflichten ihnen mit Recht von irgendeiner Nation angelastet werden kann. Die freie Benutzung ihrer Häfen und Gewässer, die Mittel zur Ausrüstung und zur Erfrischung, die Hilfe für ihre Kranken und Leidenden sind zu allen Zeiten und nach gleichen Grundsätzen auf alle ausgedehnt worden, und dies auch inmitten einer ständigen Wiederholung von Akten des Ungehorsams gegen die Gesetze, der Gewalt gegen Personen und der Übergriffe auf das Eigentum unserer Bürger, begangen von Offizieren einer der unter uns aufgenommenen kriegführenden Parteien. In der Tat sind diese Verstöße gegen die Gesetze der Gastfreundschaft, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für die Kommandanten der britischen bewaffneten Schiffe, die sich an unseren Küsten aufhalten und in unseren Häfen verkehren, zur Gewohnheit geworden. Sie waren Gegenstand wiederholter Vorsprachen bei ihrer Regierung. Es wurde zugesichert, dass angemessene Befehle sie innerhalb der Grenzen der Rechte und des Respekts, der einer befreundeten Nation gebührt, zurückhalten sollten; aber diese Befehle und Zusicherungen waren ohne Wirkung – kein Fall von Bestrafung für vergangenes Unrecht hat stattgefunden. Endlich bringt eine Tat, die alles übertrifft, was wir bisher gesehen oder erlitten haben, die öffentliche Sensibilität in eine ernste Krise und unsere Nachsicht in eine notwendige Pause. Eine Fregatte der Vereinigten Staaten, die im Vertrauen auf den Frieden ihren Hafen zu einem fernen Einsatz verlassen hatte, wurde von einem überlegenen britischen Schiff – einem Geschwader, das sich zu diesem Zeitpunkt in unseren Gewässern aufhielt und den Vorgang deckte – überrascht und angegriffen und mit dem Verlust einer Reihe von Toten und Verwundeten außer Gefecht gesetzt. Diese Ungeheuerlichkeit geschah nicht nur ohne Provokation oder rechtfertigenden Grund, sondern wurde mit dem erklärten Ziel begangen, einem Kriegsschiff der Vereinigten Staaten einen Teil seiner Besatzung gewaltsam zu entreißen; und damit kein Umstand fehlt, der seinen Charakter kennzeichnet, war zuvor festgestellt worden, dass die geforderten Seeleute gebürtige Bürger der Vereinigten Staaten waren. Nachdem sie ihr Ziel erreicht hatte, kehrte sie zurück und ging mit ihrem Geschwader in unserem Hoheitsgebiet vor Anker. Unter solchen Umständen hört die Gastfreundschaft auf, eine Pflicht zu sein, und eine Fortsetzung der Gastfreundschaft mit solch unkontrollierten Missbräuchen würde nur dazu führen, dass Verletzungen und Irritationen zunehmen und es zum Bruch zwischen den beiden Nationen kommt. Dieses extreme Mittel ist den Interessen beider Seiten ebenso zuwider wie den Zusicherungen der freundlichsten Gesinnung der britischen Regierung, in deren Mitte dieser Frevel begangen wurde. In diesem Lichte kann die Angelegenheit sich dieser Regierung nur vorstellen und die Beweggründe zu einer ehrenvollen Wiedergutmachung des begangenen Unrechts und zu jener wirksamen Kontrolle ihrer Seekommandanten verstärken, die allein die Regierung der Vereinigten Staaten in der Ausübung jener Gastfreundschaften rechtfertigen kann, die sie jetzt aufzugeben gezwungen ist.

In Anbetracht dieser Umstände und des Rechts jeder Nation, ihre eigene Polizei zu regeln, für ihren Frieden und die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen und folglich die Zulassung bewaffneter Schiffe in ihre Häfen oder Gewässer zu verweigern, sei es in solcher Anzahl oder mit solchen Beschreibungen, die mit diesen oder mit der Aufrechterhaltung der Autorität der Gesetze unvereinbar sind, habe ich es für richtig gehalten, in Verfolgung der speziell durch das Gesetz gegebenen Befugnisse, diese meine Proklamation herauszugeben, in der ich hiermit alle bewaffneten Schiffe, die unter der Regierung Großbritanniens stehen, die sich jetzt in den Häfen oder Gewässern der Vereinigten Staaten befinden, auffordere, diese sofort und ohne jede Verzögerung zu verlassen, und den besagten bewaffneten Schiffen und allen anderen, die unter der Autorität der britischen Regierung stehen, den Zugang zu allen besagten Häfen und Gewässern verbiete.

Und sollten die genannten Schiffe oder eines von ihnen nicht wie oben erwähnt auslaufen, oder sollten sie oder andere, denen dies untersagt wurde, später in die genannten Häfen oder Gewässer einlaufen, so verbiete ich in diesem Fall jeglichen Verkehr mit ihnen oder einem von ihnen, ihren Offizieren oder Mannschaften, und verbiete ihnen oder einem von ihnen jegliche Versorgung und Hilfe.

Und ich erkläre und gebe bekannt, dass, wenn irgendeine Person aus dem Hoheitsbereich der Vereinigten Staaten oder innerhalb dieses Hoheitsbereichs einem solchen Schiff entgegen dem in dieser Proklamation enthaltenen Verbot Hilfe leistet, sei es bei der Reparatur eines solchen Schiffes oder bei der Versorgung des Schiffes, seiner Offiziere oder seiner Besatzung mit Vorräten jeglicher Art oder auf irgendeine Weise; oder wenn ein Lotse bei der Führung eines der besagten bewaffneten Schiffe behilflich ist, es sei denn, es geschieht zu dem Zweck, sie in erster Linie über die Grenzen und die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten hinaus zu bringen, oder wenn es sich um ein Schiff handelt, das durch eine Notlage gezwungen oder mit öffentlichen Depeschen beladen ist, wie es nachstehend vorgesehen ist, so erleiden diese Person oder Personen bei Verurteilung alle Strafen, die in den Gesetzen für solche Vergehen vorgesehen sind.

Und ich fordere hiermit alle Personen, die ein ziviles oder militärisches Amt bekleiden, innerhalb oder unter der Autorität der Vereinigten Staaten, und alle anderen Bürger oder Einwohner derselben, mit Wachsamkeit und Schnelligkeit auf, ihre jeweiligen Befugnisse auszuüben und bei der Durchführung dieser Proklamation und jedes Teils derselben in vollem Umfang behilflich und unterstützend zu sein.

Wenn jedoch ein solches Schiff durch eine Notlage, durch die Gefahren der See oder durch die Verfolgung eines Feindes in die Häfen oder Gewässer der Vereinigten Staaten gezwungen wird, oder wenn es mit Botschaften oder Geschäften ihrer Regierung beladen einläuft, oder wenn es ein öffentliches Paket für die Beförderung von Briefen und Botschaften ist, so meldet der kommandierende Offizier, der sein Schiff unverzüglich dem Kollektor des Distrikts meldet, den Zweck oder die Gründe für das Einlaufen in die genannten Häfen oder Gewässer angibt und sich an die in diesem Fall aufgrund der Gesetze vorgeschriebenen Vorschriften hält, werden die Vorschriften über Reparaturen, Vorräte, Aufenthalt, Verkehr und Auslaufen angewendet, die aufgrund der gleichen Vorschriften zulässig sind.

Zu meinem Zeugnis habe ich das Siegel der Vereinigten Staaten an diese Urkunde geheftet und dieselbe unterschrieben.

Geschehen in der Stadt Washington, am 2. Juli 1807, A. D. 1807, und der Souveränität und Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten am Einunddreißigsten.

TH: JEFFERSON.

Durch den Präsidenten:

JAMES MADISON, Außenminister.

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