Miranda v. Arizona
Miranda v. Arizona, Rechtsfall, in dem der Oberste Gerichtshof der USA am 13. Juni 1966 einen Verhaltenskodex für polizeiliche Verhöre von in Gewahrsam befindlichen Verdächtigen festlegte. Der Oberste Richter Earl Warren, der für eine 5:4-Mehrheit schrieb, entschied, dass Staatsanwälte Aussagen von Verdächtigen, die in Polizeigewahrsam verhört wurden, nur dann verwenden dürfen, wenn bestimmte Mindestverfahrensgarantien eingehalten wurden. Er legte neue Richtlinien fest, um sicherzustellen, „dass der Einzelne sein Privileg gemäß dem fünften Zusatzartikel der Verfassung genießt, nicht gezwungen zu werden, sich selbst zu belasten“. Zu diesen als Miranda-Warnungen bekannten Richtlinien gehörte, dass festgenommene Personen vor der Befragung darüber informiert werden, dass sie das Recht haben zu schweigen, dass alles, was sie sagen, als Beweismittel gegen sie verwendet werden kann, dass sie das Recht haben, einen Anwalt beizuziehen, und dass, wenn sie sich keinen Anwalt leisten können, ein solcher für sie bestellt wird. Warren erklärte außerdem, dass die Polizei einen in Gewahrsam befindlichen Verdächtigen nicht befragen (bzw. die Befragung fortsetzen) darf, wenn dieser in irgendeiner Phase des Verfahrens „auf irgendeine Weise zu erkennen gibt, dass er nicht befragt werden möchte“ oder „auf irgendeine Weise zu erkennen gibt, dass er einen Anwalt konsultieren möchte“. Obwohl Verdächtige auf ihr Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren verzichten konnten, waren ihre Verzichtserklärungen nur dann gültig (für den Zweck der Verwendung ihrer Aussagen vor Gericht), wenn sie „freiwillig, wissentlich und verständig“ erfolgten.
Die Miranda-Entscheidung war eine der umstrittensten Entscheidungen des Warren Court, der zunehmend besorgt über die Methoden war, die von der örtlichen Polizei zur Erlangung von Geständnissen eingesetzt wurden. Miranda v. Arizona hob die Verurteilung von Ernesto Miranda durch ein Gericht in Arizona wegen Entführung und Vergewaltigung auf. Nachdem er bei einer polizeilichen Gegenüberstellung identifiziert worden war, wurde Miranda von der Polizei befragt; er legte ein Geständnis ab und unterzeichnete anschließend eine schriftliche Erklärung, ohne dass ihm zuvor mitgeteilt worden war, dass er das Recht habe, einen Anwalt zu konsultieren oder zu schweigen. Mirandas Geständnis wurde später in seinem Prozess verwendet, um seine Verurteilung zu erreichen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Staatsanwaltschaft seine Aussagen, die von der Polizei während des Gewahrsams des Verdächtigen erlangt worden waren, nicht verwenden durfte, es sei denn, die Polizei hatte mehrere Verfahrensgarantien eingehalten, um das im fünften Verfassungszusatz verankerte Privileg gegen Selbstbelastung zu sichern.
Kritiker der Miranda-Entscheidung argumentierten, dass der Gerichtshof in seinem Bemühen, die Rechte des Einzelnen zu schützen, die Strafverfolgung ernsthaft geschwächt habe. Spätere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs schränkten den möglichen Geltungsbereich der Miranda-Schutzklauseln ein.
Im Jahr 2000 entschied der Oberste Gerichtshof Dickerson gegen die Vereinigten Staaten, ein Fall, der dem konservativeren Gericht unter dem Obersten Richter William Rehnquist die Möglichkeit bot, Miranda gegen Arizona aufzuheben – was es jedoch ablehnte. Rehnquist, der für eine 7:2-Mehrheit schrieb, kam zu dem Schluss, dass der Kongress die Miranda-Warnungen nicht durch eine allgemeine Regel ersetzen könne, wonach die Aussagen eines Verdächtigen bei einer Vernehmung in Gewahrsam gegen ihn verwendet werden können, solange sie freiwillig gemacht werden. Im Jahr 2010 entschied eine knappere Mehrheit (5:4) in der Rechtssache Berghuis gegen Thompkins, dass Verdächtige auf ihr Recht zu schweigen verzichten und somit der Verwendung ihrer Aussagen vor Gericht zustimmen, es sei denn, sie berufen sich vor oder während der polizeilichen Befragung „unmissverständlich“ auf dieses Recht – ironischerweise, indem sie sprechen. In der Rechtssache Salinas gegen Texas (2014) verallgemeinerte eine Mehrheit des Gerichts die Entscheidung von Berghuis, indem sie behauptete, dass sich das im fünften Verfassungszusatz verankerte Privileg gegen Selbstbelastung nur auf diejenigen erstreckt, die es ausdrücklich geltend machen, und nicht auf diejenigen, die bei einer polizeilichen Befragung einfach schweigen, und dass selbst Personen, die nicht festgenommen und vor der polizeilichen Befragung über ihre Miranda-Rechte belehrt wurden, das Privileg des fünften Verfassungszusatzes ausdrücklich geltend machen müssen, um von ihm geschützt zu werden.