Persönlicher Vertreter
In den Rechtsordnungen des Common Law ist ein persönlicher Vertreter oder gesetzlicher persönlicher Vertreter eine Person, die von einem Gericht ernannt wird, um den Nachlass einer anderen Person zu verwalten. Handelt es sich bei dem zu verwaltenden Nachlass um den einer verstorbenen Person, so ist der persönliche Vertreter entweder ein Testamentsvollstrecker, wenn die verstorbene Person ein Testament hinterlassen hat, oder ein Nachlassverwalter, wenn es sich um einen Erbfall handelt. In anderen Fällen kann der persönliche Vertreter ein Vormund oder Treuhänder oder eine andere Position sein. Als Treuhänder hat ein persönlicher Vertreter die Pflicht zur Loyalität, Offenheit oder Ehrlichkeit und zum guten Glauben. In den Vereinigten Staaten ist die „punctilio of honor“ oder der höchste Ehrenstandard das Maß an Gewissenhaftigkeit, das ein Treuhänder einhalten muss.
In jedem Fall eines Nachlasses stellt ein zuständiges Nachlassgericht einen Sachverhalt fest, einschließlich der Feststellung, dass ein Testament vorliegt oder nicht vorliegt und dass ein Testamentsvollstrecker oder Verwalter ernannt wurde. Diese Dokumente werden häufig als „letters testamentary“, „letters of administration“ oder „letters of representation“ bezeichnet. Diese Dokumente sind zusammen mit der entsprechenden Sterbeurkunde oft die einzige Genehmigung, die eine Person benötigt, um Bankgeschäfte, Aktiengeschäfte, Immobiliengeschäfte und andere Handlungen durchzuführen, die erforderlich sind, um den Nachlass des Verstorbenen im Namen des Nachlasses selbst zu verwalten und zu veräußern.