United States District Court

Gerichtliche Unterlagen sind über PACER oder an den öffentlichen Terminals im Büro des Gerichtsschreibers erhältlich. Um Kopien, einschließlich beglaubigter Kopien, von Dokumenten zu erhalten, senden Sie bitte einen Antrag auf Kopierarbeiten an das Clerk’s Office. Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Kosten für die Kopien mitteilen. Die Zahlung ist zum Zeitpunkt der Anfrage fällig.

Um eine Kopie einer Aufzeichnung bei der National Archives and Records Administration anzufordern, reichen Sie bitte einen Archives Record Request ein. Kopien von Unterlagen können auch direkt bei der National Archives and Records Administration bestellt werden, und die Mitarbeiter des Clerk’s Office können bei diesem Vorgang behilflich sein.

Das Clerk’s Office bietet jetzt den SmartScan-Service über die Federal Records Centers an. Mit Hilfe von SmartScan können die Federal Records Centers Unterlagen in Papierform aufspüren und abrufen, die Dokumente in das PDF-Format umwandeln und die digitale Datei per E-Mail an das Clerk’s Office übermitteln. Dieser Service sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie genau wissen, welches Dokument Sie benötigen. Der Service ist auf 100 Seiten begrenzt. Die Zahlung wird fällig, nachdem das Dokument gescannt und per E-Mail an das Clerk’s Office gesendet wurde. Bitte wenden Sie sich an das Büro des Urkundsbeamten, um diesen Service in Anspruch zu nehmen.

Informationen zu den Gebühren für Kopien und Dokumentenbeglaubigungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das Büro des Urkundsbeamten nur Gerichtsdokumente beglaubigen kann, die vom U.S. District Court for the District of Maryland ausgestellt wurden oder sich in dessen Gewahrsam befinden.

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