Unsere Schule

SCHÜLERRECHTE & VERANTWORTUNGEN

Alle Schüler haben das Recht auf eine Ausbildung in einer lernfördernden Umgebung. Um dieses Recht zu wahren, müssen sich alle Schüler der folgenden Pflichten bewusst werden:

1. Die Schüler haben die Pflicht, alle Mitarbeiter und Mitschüler zu respektieren. Sie sind dafür verantwortlich, sich so zu verhalten, dass der Lehr- und Lernprozess nicht gestört, abgelenkt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

2. Die Schüler sind dafür verantwortlich, Eigentum zu respektieren und bei der Nutzung von Schuleinrichtungen (z. B.

3. Die Schüler sind dafür verantwortlich, dass sie pünktlich zur Schule und zum Unterricht erscheinen.

4. Die Schüler sind dafür verantwortlich, dass sie sich mit den entsprechenden Materialien auf den Unterricht vorbereiten und alle ihnen zugewiesenen Lehrbücher sorgfältig behandeln.

5. Die Schüler sind dafür verantwortlich, alle Klassenarbeiten und Hausaufgaben rechtzeitig zu erledigen.

6. Die Schüler sind dafür verantwortlich, die Regeln der Schule bezüglich des Verlassens des Klassenzimmers und der Schule zu befolgen. Die Schüler sind dafür verantwortlich, sich einen Ausweis von ihrem Lehrer zu besorgen, um den Klassenraum zu verlassen, und diesen Ausweis auf Verlangen des Schulpersonals vorzuzeigen.

7. Die Schüler sind dafür verantwortlich, sich beim Verlassen des Klassenzimmers und wann immer sie sich in den Hallen der Schule aufhalten, angemessen zu verhalten. Die Schüler sind dafür verantwortlich, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer durch ihr Verhalten nicht gefährdet wird.

8. Die Schüler sind dafür verantwortlich, ihr persönliches Eigentum zu schützen.

9. Die Schüler haben die Pflicht, sich angemessen zu kleiden. Folgendes ist nicht akzeptabel:

– Kleidung, die gefährlich ist

– Kleidung, die anstößig ist

– Kleidung, die den Lern- und Lehrprozess stört.

SCHÜLERRECHTE & VERANTWORTUNGEN

Schüler haben die Verantwortung zu wissen, dass die folgenden Verhaltensweisen als UNZULÄSSIG gelten:

1. Respektloses Verhalten gegenüber dem Schulpersonal.

2. Missachtung der rechtmäßigen Autorität eines Mitglieds des Schulpersonals.

3. Störendes Verhalten im Klassenzimmer, auf dem Flur oder im Schulgebäude.

4. Schwänzen des Unterrichts.

5. Verlassen des Unterrichts (oder der Schule) ohne Erlaubnis des Lehrers.

6. Verspätetes Erscheinen in der Schule oder im Unterricht.

7. Mitbringen von Geräten wie Radios, Videospielen, Kassettenspielern, Piepsern und Mobiltelefonen in die Schule ohne vorherige Erlaubnis.

8. Rauchen, Trinken oder Glücksspiel.

9. Verunglimpfung der Rasse, der ethnischen Herkunft, der nationalen Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

10. Gotteslästerliche oder obszöne Sprache oder Gesten verwenden.

11. Schlägereien.

12. Fälschliches Auslösen eines Feueralarms.

13. Beteiligung an Diebstahl.

14. Vandalismus oder andere vorsätzliche Beschädigung von Schuleigentum oder von Eigentum von Mitarbeitern oder Mitschülern (Graffiti).

15. Der Besitz oder Gebrauch einer Waffe im Sinne der Kanzlerordnung (Kategorie I und II A-340, 440 oder 441).

16. Anwendung von Gewalt oder Zufügung schwerer Verletzungen gegen Schulpersonal, Schüler oder andere Personen.

17. Verkauf oder Verteilung von illegalen Drogen oder kontrollierten Substanzen.

18. Besitz oder Gebrauch von illegalen Drogen oder kontrollierten Substanzen.

Schüler haben die Verantwortung, mit den folgenden Konsequenzen zu rechnen, die sich aus inakzeptablem Verhalten ergeben:

1. Schüler-Lehrer-Konferenz.

2. Konfliktmediation.

3. Peer-Mediation.

4. Ermahnung durch Schulpersonal (z.B. Klassenkoordinator, Lehrer).

5. Kontakt nach Hause (z.B. Brief, Telefon).

6. Elternkonferenz

Ermahnung durch zuständigen Vorgesetzten (z.B. stellvertretender Schulleiter oder Schulleiter).

7. Einzel- oder Gruppenberatung.

Beratungsgespräch mit Schüler und Eltern.

8. Innerschulische Disziplinarmaßnahmen (Nachsitzen, schulinterne Suspendierung, Ausschluss von außerschulischen Aktivitäten).

9. Suspendierung durch den Schulleiter.

10. Suspendierung durch den Schulleiter – Dies kann zu einer Versetzung an eine andere Schule führen, um die Suspendierung für einen bestimmten Zeitraum von 5 bis 90 Tagen fortzusetzen.

11. Benachrichtigung der Polizei.

12. Erstattung von Strafanzeigen.

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