Zahlungstermine für Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung stützt sich bei der Festlegung der Zahlungstermine auf den Geburtstag der Person, für die die Leistung gezahlt wird. Wenn Sie also aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung haben, wird Ihr eigener Geburtstag zur Bestimmung Ihres Zahlungsdatums herangezogen. Im Falle eines Ehegatten, der Hinterbliebenenleistungen erhält, richtet sich das Zahlungsdatum jedoch nach dem Geburtsdatum der verstorbenen Person, auf deren Arbeitsnachweis die Leistungszahlungen beruhen.

Fällt das Geburtsdatum der Person, auf die sich die Leistungen beziehen, zwischen den 1. und 10. Fällt der Geburtstag in die Zeit zwischen dem 11. und dem 20., werden die Leistungen am dritten Mittwoch des Monats gezahlt. Fällt der Geburtstag in die Zeit zwischen dem 21. und dem 31. des Monats, werden die Leistungen am vierten Mittwoch des Monats gezahlt. Fällt Ihr Zahlungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, so nimmt die Sozialversicherungsanstalt Ihre Zahlung am nächstfolgenden Tag vor, der kein gesetzlicher Feiertag ist.

Das Datum, an dem Sie Ihre Leistungen erhalten, hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen, und das Datum, ab dem Sie Ihre Sozialversicherungsinvaliditätszahlung erhalten, ist in Ihrem Bescheid enthalten.

Sozialversicherungsleistungen bei Invalidität werden monatlich nach dem Prinzip der Aufzinsung gezahlt. Das bedeutet, dass die Zahlung, die Sie für einen Monat erhalten, dem Gesamtbetrag der für den Vormonat geschuldeten Leistungen entspricht. So entspricht beispielsweise der Scheck, den Sie im Februar erhalten, dem Gesamtbetrag der für den vorangegangenen Januar aufgelaufenen und geschuldeten Leistungen.

Die Sozialversicherungsanstalt bittet Sie, drei Tage nach dem Zahlungsdatum verstreichen zu lassen, bevor Sie sich an die Sozialversicherung wenden, um den Nichterhalt Ihrer Zahlung zu melden. Da die meisten Invaliditätszahlungen per Direkteinzahlung erfolgen, kommt es jedoch nur selten vor, dass eine Zahlung nicht pünktlich eingeht. Eine weitere Zahlungsmöglichkeit ist das Direct Express®-Kartenprogramm, bei dem die Zahlungen direkt auf einer Karte mit Durchzugsfunktion gutgeschrieben werden. Ein elektronisches Überweisungskonto ist eine dritte Methode, die automatische Zahlungen in Ihrem Namen unter Verwendung Ihrer Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung vornimmt.

Die Sozialversicherung stellt einen Kalender mit den Zahlungsterminen zur Verfügung, den Sie online unter http://www.socialsecurity.gov/pubs/calendar.htm abrufen können.

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