ArtIV.S4.1.1.2 Guarantee of a Republican Form of Government: Doktrin und Praxis

Artikel IV, Abschnitt 4:

Die Vereinigten Staaten garantieren jedem Staat in dieser Union eine republikanische Regierungsform und schützen jeden von ihnen gegen Invasion und auf Antrag der Legislative oder der Exekutive (wenn die Legislative nicht einberufen werden kann) gegen innere Gewalt.

In Luther v. Borden,1Fußnote
48 U.S. (7 How.) 1 (1849). stellte der Oberste Gerichtshof die Doktrin auf, dass Fragen, die sich aus diesem Abschnitt ergeben, politischer und nicht gerichtlicher Natur sind, und dass es dem Kongress obliegt, zu entscheiden, welche Regierung in einem Staat die etablierte ist … sowie deren republikanischen Charakter.2Fußnote
48 U.S. bei 42. Texas v. White 3Fußnote
74 U.S. (7 Wall.) 700, 729 (1869). In Georgia v. Stanton, 73 U.S. (6 Wall.) 50 (1868), versuchte der Staat, die Wiederaufbau-Gesetzgebung unter der Prämisse anzugreifen, dass er bereits eine republikanische Regierungsform hatte und der Kongress daher nicht zum Handeln befugt war. Das Gericht sah die Entscheidung des Kongresses als entscheidend an und vertrat die Auffassung, dass das Vorgehen des Präsidenten bei der Einsetzung provisorischer Regierungen nach Kriegsende, wenn überhaupt, nur als Ausübung seiner Befugnisse als Oberbefehlshaber gerechtfertigt war und dass solche Regierungen lediglich als provisorische Regime zu betrachten waren, die die Regierungsfunktionen bis zum Tätigwerden des Kongresses wahrnehmen sollten. Mit der Begründung, dass die Fragen nicht justiziabel seien, weigerte sich der Gerichtshof zu Beginn dieses Jahrhunderts, über eine Reihe von Anfechtungen staatlicher Regierungsreformen zu entscheiden, und machte damit die Klausel faktisch für die Gerichte in jeder Angelegenheit unanerkennbar,4Fußnote
Pacific States Tel. Co. v. Oregon, 223 U.S. 118 (1912); Kiernan v. City of Portland, 223 U.S. 151 (1912); Davis v. Ohio, 241 U.S. 565 (1916); Ohio v. Akron Park Dist., 281 U.S. 74 (1930); O’Neill v. Leamer, 239 U.S. 244 (1915); Highland Farms Dairy v. Agnew, 300 U.S. 608 (1937). In einigen früheren Fällen hatte der Gerichtshof jedoch Fragen der Garantieklausel in der Sache selbst entschieden. Forsyth v. City of Hammond, 166 U.S. 506 (1897); Minor v. Happersett, 88 U.S. (21 Wall.) 162 (1874). ein Zustand, von dem sich die Stellungnahme des Gerichtshofs in Baker v. Carr ,5Fußnote
369 U.S. 186, 218-32 (1962). Nach Ansicht des Gerichtshofs waren die Fragen der Garantieklausel nicht justiziabel, weil ihre Klärung dem Kongress übertragen worden war und nicht, weil sie Angelegenheiten der staatlichen Regierungsstruktur betrafen. trotz seiner erheblichen Einschränkung der Doktrin der politischen Frage nicht befreit hat.6Fußnote
In der Folge hat der Gerichtshof durch Richter O’Connor die Möglichkeit aufgeworfen, dass die Garantieklausel justiziabel ist und eine Einschränkung der Befugnis des Kongresses darstellt, die Aktivitäten der Staaten zu regulieren, ohne jedoch zu entscheiden. New York v. United States, 505 U.S. 144, 183-85 (1992); Gregory v. Ashcroft, 501 U.S. 452, 463 (1991) . Die Stellungnahmen stützen sich auf ein starkes Argument für die Verwendung der Garantieklausel als gerichtlich durchsetzbare Begrenzung der Bundesgewalt. Merritt, The Guarantee Clause and State Autonomy: Federalism for a Third Century, 88 Colum. L. Rev. 1 (1988).

Auch in der Rechtssache Luther v. Borden,7Fußnote
48 U.S. (7 How.) 1 (1849). wies der Gerichtshof darauf hin, dass es dem Kongress obliege, die geeigneten Mittel zu bestimmen, um die Garantie des Schutzes der Bundesstaaten gegen häusliche Gewalt zu erfüllen. Der Oberste Richter Taney erklärte, der Kongress hätte es einem Gericht überlassen können, zu entscheiden, wann der Fall eingetreten war, der ein Eingreifen der Bundesregierung erforderte, aber stattdessen habe der Kongress mit dem Gesetz vom 28. Februar 1795,8Fußnote
1 Stat. 424. den Präsidenten ermächtigt, die Miliz im Falle eines Aufstandes gegen die Regierung eines Staates zu rufen. Daraus folgt, so Taney, dass der Präsident notwendigerweise entscheiden muss, welches die Regierung ist und welche Partei sich unrechtmäßig gegen sie erhoben hat, bevor er die ihm durch das Gesetz des Kongresses auferlegte Pflicht erfüllen kann,9Fußnote
Luther v. Borden, 48 U.S. (7 How.) 1, 43 (1849). Diese Feststellung unterlag nicht der gerichtlichen Überprüfung.

In den letzten Jahren wurde die Befugnis der Vereinigten Staaten, Truppen und andere Streitkräfte in den Staaten einzusetzen, im Allgemeinen nicht aus dieser Klausel abgeleitet, und sie war von geringer Bedeutung.

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