Deferred Action for Childhood Arrivals (DACA)

Die hierin enthaltenen Informationen dienen nur als Referenz und sind möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten in Ihrer Angelegenheit immer einen Anwalt konsultieren.

Letzte Aktualisierung: August 30, 2020

I. Rechtliche Anfechtungen von DACA

Im Jahr 2017 hob der amtierende Minister für Heimatschutz das Programm Deferred Action Childhood Arrivals (DACA) auf, was zu einer Reihe von Klagen im ganzen Land führte, die die Aufhebung anfechten. Das vierte und das neunte Berufungsgericht sowie eine Reihe von Bezirksgerichten entschieden, dass die Entscheidung, DACA aufzuheben, „willkürlich und willkürlich“ und damit rechtswidrig war. Der Neunte Gerichtshof bestätigte auch eine landesweite einstweilige Verfügung, die die Aufhebung von DACA aufhielt. Die Regierung beantragte eine Petition an den Obersten Gerichtshof, der certiorari gewährte, um den Fall anzuhören. Mündliche Argumente wurden vom Gericht am 12. November 2019 angehört.

Am 18. Juni 2020 erklärte der Oberste Gerichtshof der USA in der Rechtssache Department of Homeland Security v. Regents of University of California die von der Trump-Administration vorgenommene Aufhebung des DACA-Programms für ungültig. Wie die unteren Gerichte befand auch der Oberste Gerichtshof, dass die Beendigung des DACA-Programms nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (APA) „willkürlich und willkürlich“ war. Das Gericht entschied nicht darüber, ob DACA an sich rechtmäßig ist oder nicht, sondern stellte lediglich fest, dass die Trump-Administration das Gesetz nicht befolgt hat, als sie versuchte, das Programm zu beenden. Diese Entscheidung wurde einen Monat später in der Rechtssache Casa de Maryland gegen das US-Heimatschutzministerium durchgesetzt, in der ein Bundesrichter am US-Bezirksgericht von Maryland das Heimatschutzministerium (DHS) anordnete, das DACA-Programm wieder in den Zustand von 2017, also vor der Beendigung, zu versetzen und neue Anträge anzunehmen.

II. Aktueller Stand von DACA

Als Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurden am 28. Juli 2020 und am 21. August 2020 Memos herausgegeben, die die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs umsetzen und klarstellen, wie die Regierung DACA-Anträge in Zukunft bearbeiten wird, nämlich dass das DHS:

  • alle DACA-Erstanträge und die damit verbundenen Anträge auf Arbeitsgenehmigung (EAD) ablehnen;
  • alle Anträge auf Vorabgenehmigung (Advance Parole) von DACA-Empfängern ablehnen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor; und
  • weiterhin DACA-Verlängerungsanträge annehmen, aber den Verlängerungszeitraum von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Das bedeutet, dass USCIS keine Anträge von Erstbewerbern annehmen wird, die noch nie zuvor DACA hatten. Antragsteller können jedoch immer noch einen DACA-Erneuerungsantrag einreichen, wenn der Antragsteller jemals DACA hatte, derzeit DACA hat oder DACA hatte, das beendet wurde, solange der Antragsteller noch berechtigt ist. Im Allgemeinen ist die Einreichung eines DACA-Erneuerungsantrags ein relativ einfacher Prozess, der die Einreichung der Antragsunterlagen und eine Kopie der Arbeitserlaubnis des Antragstellers erfordert. Wenn das DACA eines Antragstellers jedoch vor mehr als einem Jahr ausgelaufen ist, muss der Antragsteller alle Nachweise beifügen, als würde er den Antrag zum ersten Mal stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten.

Die Kosten für eine DACA-Verlängerung betrugen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung 495 US-Dollar, die jährlich zu zahlen sind. Das bedeutet, dass DACA-Empfänger im Wesentlichen 990 $ dafür zahlen werden, dass sie DACA für zwei Jahre haben (eine erhebliche Erhöhung gegenüber der vorherigen Gebühr).

Bitte beachten Sie, dass diese neuen DHS-Vorschriften vorübergehend sind, da die Behörde noch prüft, ob DACA wirksam bleibt oder ob das DHS erneut versuchen wird, es aufzuheben. Aktuelle Informationen finden Sie auf der USCIS-Website.

Die beste Lösung für alle DACA-Empfänger oder Dreamers besteht darin, dass der Kongress ein parteiübergreifendes Gesetz verabschiedet, das Dreamers einen dauerhaften Rechtsstatus gewährt. Der Immigration Equality Action Fund wird weiterhin Lobbyarbeit im Kongress betreiben, um die Verabschiedung des DREAM Act zu fordern, eines überparteilichen Gesetzes, das DACA-Empfängern und anderen jungen Menschen in ähnlicher Lage einen Weg zur Staatsbürgerschaft eröffnen würde. Um sich für Benachrichtigungen anzumelden oder um unsere Lobbyarbeit zu unterstützen, klicken Sie hier.

III. ELIGIBILITÄTSKRITERIEN FÜR DEFERRED ACTION FOR CHILDHOOD ARRIVALS (DACA)

a. Was ist DACA?

Am 15. Juni 2012 schuf Präsident Obama eine Politik namens Deferred Action for Childhood Arrivals (DACA), die einen Aufschub für bestimmte junge Menschen ohne Papiere vorsieht, die als Kinder in die USA gekommen sind. Anträge im Rahmen des Programms konnten ab dem 15. August 2012 gestellt werden.

Die aufgeschobene Maßnahme ist eine nach Ermessen des DHS gewährte, begrenzte Einwanderungsleistung. Sie kann Personen gewährt werden, die sich noch nie in einem Abschiebungsverfahren befunden haben, die sich derzeit in einem Abschiebungsverfahren befinden oder gegen die ein endgültiger Abschiebungsbescheid vorliegt. Personen, die eine aufgeschobene Maßnahme erhalten haben, können eine Beschäftigungsgenehmigung beantragen und halten sich rechtmäßig in den Vereinigten Staaten auf. Es gibt jedoch keinen direkten Weg von der aufgeschobenen Maßnahme zum rechtmäßigen Daueraufenthalt oder zur Staatsbürgerschaft. Außerdem kann sie jederzeit widerrufen werden. Wie in Abschnitt I oben erwähnt, gibt es Einschränkungen für die DACA-Berechtigung.

Bei der Beantragung von DACA müssen Einzelpersonen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie waren am 15. Juni 2012 unter 31 Jahre alt;
  • Sie kamen in die USA, als sie unter 16 Jahre alt waren;
  • Sie haben sich seit dem 15. Juni 2007 bis heute ununterbrochen in den USA aufgehalten. (Bei der Berechnung dieses Fünfjahreszeitraums werden kurze Abwesenheiten aus den Vereinigten Staaten aus humanitären Gründen nicht berücksichtigt);
  • Einreise in die Vereinigten Staaten
  • War am 15. Juni 2012 und zum Zeitpunkt der Beantragung eines Aufschubs bei USCIS physisch in den Vereinigten Staaten anwesend;
  • War vor dem 15. Juni 2012 ohne Kontrolle in die Vereinigten Staaten eingereist oder hatte keinen legalen Visastatus mehr;
  • Sind derzeit in der Schule, haben einen Highschool-Abschluss, einen GED oder wurden ehrenhaft aus der Küstenwache oder den Streitkräften entlassen;
  • Sind nicht wegen eines Verbrechens, eines schweren Vergehens oder mehr als drei Vergehen jeglicher Art verurteilt worden; und
  • Bieten keine Gefahr für die nationale oder öffentliche Sicherheit.

Die Antragsteller müssen die oben genannten Kriterien mit aussagekräftigen Unterlagen nachweisen. Darüber hinaus muss jeder Bewerber eine biografische und biometrische Hintergrundprüfung absolvieren und bestehen.

IV. BESONDERE ERWÄGUNGEN

a. Strafrechtliche Verurteilung

DHS betrachtet jedes Vergehen, das einen der folgenden Punkte beinhaltet, als „erheblich“, unabhängig von der verhängten Strafe:

  • Einbruchdiebstahl;
  • häusliche Gewalt;
  • sexueller Missbrauch oder Ausbeutung;
  • unrechtmäßiger Besitz von Schusswaffen;
  • Fahren unter Alkoholeinfluss; oder
  • Drogenvertrieb oder Drogenhandel.

Außerdem gilt jedes andere Vergehen, für das ein Antragsteller zu mehr als 90 Tagen Gefängnis verurteilt wurde, ausgenommen Bewährungsstrafen und die Zeit, die er aufgrund eines Einwanderungshaftbefehls verbracht hat, als erhebliches Vergehen.

b. Altersvoraussetzungen

Im Allgemeinen muss ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein, um DACA zu beantragen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn sich der Antragsteller in einem Abschiebungsverfahren befindet, eine endgültige Abschiebungsanordnung vorliegt oder eine Anordnung zur freiwilligen Ausreise besteht. In diesem Fall können sie DACA beantragen, auch wenn sie unter 15 Jahre alt sind.

Wenn der Antragsteller am 15. Juni 2012 31 Jahre oder älter war, hat er keinen Anspruch auf DACA.

c. „Derzeit in der Schule“

Wenn ein Antragsteller derzeit nicht in der Schule ist, sich aber wieder in der High School einschreiben möchte, könnte er sich dennoch für DACA qualifizieren. Um als „derzeit in der Schule“ zu gelten, wird USCIS prüfen, ob der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeschrieben ist. Viele Arten von Bildungseinrichtungen oder -programmen können ausreichen, um die Anforderung „Schule“ zu erfüllen. Die folgenden Informationen wurden direkt von der USCIS-Website übernommen:

Um gemäß den Richtlinien als „derzeit in der Schule“ zu gelten, müssen Sie eingeschrieben sein in:

  • einer öffentlichen oder privaten Grundschule, Junior High oder Middle School, High School oder Secondary School;
  • einem Bildungs-, Alphabetisierungs- oder Berufsausbildungsprogramm (einschließlich Berufsausbildung), das zu einer Platzierung in einer postsekundären Ausbildung, Berufsausbildung oder Beschäftigung führen soll und in dem Sie auf eine solche Platzierung hinarbeiten;
  • oder ein Bildungsprogramm, das Schülern dabei hilft, entweder ein reguläres Highschool-Diplom oder ein nach staatlichem Recht anerkanntes Äquivalent (einschließlich eines Abschlusszeugnisses, einer Teilnahmebescheinigung oder einer alternativen Auszeichnung) zu erlangen oder eine GED-Prüfung (General Educational Development) oder eine andere gleichwertige, staatlich anerkannte Prüfung abzulegen.

d. Unterbrochener Aufenthalt in den USA

Eine kurze Unterbrechung der Anforderung, sich vom 15. Juni 2007 bis zum 15. Juli 2012 ununterbrochen in den USA aufzuhalten, hat keinen Einfluss auf die Berechtigung eines Antragstellers, einen Aufschub zu beantragen, wenn die Abwesenheit von den USA kurz, gelegentlich und unschuldig ist. Die Abwesenheit wird als kurz, gelegentlich und unschuldig betrachtet, wenn:

  • sie vor dem 15. August 2012 stattfand;
  • sie kurz war und angemessen berechnet wurde, um den Zweck der Abwesenheit zu erreichen;
  • sie nicht aufgrund eines Ausschluss-, Abschiebungs- oder Abschiebebeschlusses erfolgte;
  • die Abwesenheit nicht aufgrund einer Anordnung zur freiwilligen Ausreise oder einer administrativen Genehmigung zur freiwilligen Ausreise erfolgte, bevor der Antragsteller in ein Ausweisungs-, Abschiebungs- oder Abschiebungsverfahren versetzt wurde;
  • der Zweck der Abwesenheit oder die Handlungen des Antragstellers, während er sich außerhalb der U.S., nicht gegen das Gesetz verstoßen hat.

V. ANTRAG UND EINREICHUNGSGEBÜHR

Alle Anträge auf aufgeschobene Maßnahmen sind mit dem Formular I-821D direkt bei USCIS einzureichen. Auch wenn sich ein Antragsteller in einem Abschiebungsverfahren befindet oder seine Abschiebung angeordnet wurde, ist der Antrag an USCIS zu richten. Wenn der Antragsteller inhaftiert ist, sollte er seinen Haftbeamten darüber informieren, dass er einen Antrag stellen möchte.

a. Formulare und Beweisdokumente

Um DACA zu beantragen, müssen die Antragsteller die folgenden Formulare einreichen, sonst wird ihr Antrag zurückgeschickt:

  • Formular I-821D Consideration of Deferred Action for Childhood Arrivals;
  • Formular I-765 Application for Employment Authorization Document;
  • Formular I-765 WS -EAD economic need supplement form
  • Zusätzlich müssen die Antragsteller Nachweise einreichen, die belegen, dass sie alle Kriterien für eine aufgeschobene Aufenthaltsgenehmigung erfüllen (Alter, Einreisedatum, ständige Anwesenheit, Ausbildungs- oder Militärdokumente usw.)
  • Die Antragsgebühren sind auf www.uscis.gov aufgeführt.

Um die physische Anwesenheit nachzuweisen, müssen aussagekräftige Nachweise vorgelegt werden. Sie sollten versuchen, für jeden Monat mindestens einen Nachweis vorzulegen.

b. Einreichungsgebühr

Es wird empfohlen, die USCIS-Website zu besuchen, um die neuesten Informationen über die Einreichungsgebühr für DACA zu erhalten. Es gibt keine Gebührenbefreiung für DACA. Es kann jedoch unter sehr begrenzten Umständen eine Gebührenbefreiung für Personen geben, die in Pflegefamilien untergebracht sind, behindert sind oder Schulden im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung haben und deren Einkommen unter 150 % der Armutsgrenze liegt.

VI. EMPLOYMENT AUTHORIZATION DOCUMENT (EAD)

Zurzeit nimmt USCIS keine Erstanträge auf ein Employment Authorization Document (EAD) im Rahmen von DACA an, und Verlängerungen sind bis auf Weiteres auf ein Jahr beschränkt.

Jeder Person, der ein Aufschub gewährt wird, ist es rechtmäßig gestattet, zu arbeiten. Um jedoch arbeiten zu dürfen, müssen die Antragsteller in ihrem Antrag ein Employment Authorization Document (EAD) beantragen, das, wenn es erteilt wird, zwei Jahre lang gültig ist und verlängert werden kann. Die Antragsteller müssen warten, bis das EAD ausgestellt ist, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährung eines Aufschubs dem Antragsteller keinen rechtmäßigen Einwanderungsstatus verleiht. Außerdem werden dadurch die früheren Zeiten der illegalen Anwesenheit des Antragstellers nicht geheilt. Allerdings wird ein Antragsteller, dem ein Aufschub gewährt wird, während des Zeitraums, in dem der Aufschub gilt, nicht als illegal in den USA anwesend betrachtet.

VII. ADVANCED PAROLE

Zurzeit nimmt USCIS keine neuen oder anhängigen Anträge auf Advanced Parole an, es sei denn, es liegen sehr seltene, außergewöhnliche Umstände vor.

DACA-Empfänger können nur dann außerhalb der USA reisen, wenn sie Advanced Parole beantragen und erhalten, bevor sie reisen. Wenn jemand das Land verlässt, ohne dass ihm eine erweiterte Bewährung gewährt wurde, wird ihm die Rückkehr in die Vereinigten Staaten nicht gestattet. Derzeit gibt das USCIS jedoch nur in sehr seltenen Fällen und unter außergewöhnlichen Umständen den Anträgen von DACA-Empfängern auf erweiterte Bewährung statt. Darüber hinaus werden Sie bei Ihrer Rückkehr an der Grenze kontrolliert, und es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen die Einreise verweigert wird, selbst wenn Sie eine Vorabgenehmigung haben. Selbst wenn ein DACA-Empfänger aufgrund seines DACA-Status eine Vorabgenehmigung hat, sollte er daher nicht außerhalb der Vereinigten Staaten reisen. Außerdem sollten DACA-Empfänger aufgrund der Präsenz von Zoll und Grenzschutz an Flughäfen nicht außerhalb der zusammenhängenden 48 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten reisen. Obwohl alle US-Territorien, Alaska und Hawaii unbestreitbar Teil der Vereinigten Staaten sind, hat das ICE damit begonnen, sie so zu überwachen, als wären sie ausländische Gerichtsbarkeiten, und Sie können festgenommen oder an der Einreise gehindert werden. Wenn Sie ein DACA-Empfänger sind, sollten Sie daher nicht in oder aus einem US-Territorium, Alaska oder Hawaii reisen.

VIII. ANFECHTBARKEIT

Eine Ablehnung eines Antrags auf aufgeschobene Maßnahmen kann nicht angefochten werden. Der Antragsteller kann jedoch einen neuen Antrag stellen (und die Gebühr erneut entrichten).

IX. ALWAYS SEEK LEGAL ADVICE

Beachten Sie, dass es riskant sein kann, DACA zu beantragen. Einzelpersonen sollten den Antrag nur nach Rücksprache mit einem qualifizierten Anwalt stellen. Wenn sich eine Person illegal im Land aufhält und USCIS oder ICE feststellen, dass sie die Kriterien für DACA nicht erfüllt, kann gegen sie ein Abschiebungsverfahren eingeleitet werden. Selbst wenn ihnen DACA gewährt wird, liegt der Status im Ermessen des Staates und kann in Zukunft widerrufen werden.

DACA ist nur eine vorübergehende Maßnahme und soll und kann den Personen, denen der DREAM Act zugute kommen soll, keinen legalen Status verleihen. Da nur der Kongress das Recht auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus oder die Staatsbürgerschaft gewähren kann, ist es wichtig, dass wir weiterhin auf die Verabschiedung des DREAM Act hinarbeiten.

Wenn wir mehr von USCIS erfahren, werden wir hier weitere Informationen veröffentlichen. Wenn Sie spezifische Fragen dazu haben, ob Sie qualifiziert sind, nutzen Sie bitte die Seite „Kontakt“ auf unserer Website, um Ihre Frage zu stellen. Es gibt auch nützliche Informationen auf der USCIS-Website.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Viele von Ihnen haben sich an Immigration Equality gewandt und gefragt: „Was soll ich jetzt tun?“ Im Folgenden finden Sie unsere häufig gestellten DACA-Fragen.

1) Ich habe derzeit DACA und es wird in den nächsten 6 Monaten auslaufen. Kann ich mein DACA verlängern?

Ja. Die Regierung hat die DACA-Verlängerungen wieder aufgenommen – zumindest im Moment. Sie können einen Antrag stellen, wenn Ihr DACA innerhalb der nächsten 6 Monate (180 Tage) abläuft und wenn Sie sich in der gleichen rechtlichen Situation befinden wie bei der Einreichung Ihres ursprünglichen DACA-Antrags. Wenn Sie jedoch verhaftet, eines Verbrechens angeklagt, verurteilt oder in irgendeiner Weise der Verletzung von Einwanderungsgesetzen beschuldigt wurden, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, bevor Sie Ihren Verlängerungsantrag einreichen. USCIS lehnt in der Regel Anträge ab, die mehr als 150 Tage vor dem Auslaufen der aktuellen DACA-Genehmigung eingehen. Sie sollten Ihren Antrag zwischen 150 und 120 Tagen vor Ablauf Ihrer aktuellen DACA-Genehmigung einreichen.

2) Kann ich DACA jetzt zum ersten Mal beantragen?

Nein. USCIS nimmt keine Anträge von Personen an, denen noch nie zuvor ein Aufschub im Rahmen von DACA gewährt wurde.

Wenn Sie berechtigt gewesen wären, DACA zu beantragen, dies aber jetzt nicht mehr tun können, kann es eine gute Idee sein, die relevanten Dokumente zu sammeln, für den Fall, dass sich die Politik ändert. Dazu gehören Nachweise über die physische Anwesenheit in den Vereinigten Staaten, die Ausbildung oder den beruflichen Werdegang, das Engagement in der Gemeinde und die familiären Beziehungen.

4) Kann ich einen Antrag auf vorzeitige Bewährung stellen?

Zurzeit gewährt USCIS Anträge auf vorzeitige Bewährung von DACA-Empfängern nur in sehr seltenen Fällen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie z. B.:

  • Reisen zur Unterstützung der nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten;
  • Reisen zur Unterstützung der Interessen der U.S.
  • Reisen zur Unterstützung der Strafverfolgungsinteressen der Vereinigten Staaten;
  • Reisen, um eine lebenserhaltende medizinische Behandlung zu erhalten, die dem Ausländer in den Vereinigten Staaten sonst nicht zur Verfügung steht; oder
  • Reisen, die erforderlich sind, um die unmittelbare Sicherheit, das Wohlergehen oder die Pflege eines nahen Verwandten, insbesondere minderjähriger Kinder des Ausländers, zu unterstützen.

Selbst wenn ein Antragsteller nachweist, dass seine Situation einem der oben genannten Beispiele entspricht, kann das USCIS den Antrag auf vorzeitige Bewährung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände nach Ermessen ablehnen.

Außerdem werden Sie, selbst wenn Sie eine Vorabgenehmigung haben, bei Ihrer Rückkehr an der Grenze kontrolliert, und es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen die Einreise verweigert wird. Selbst wenn ein DACA-Empfänger aufgrund seines DACA-Status eine Vorabgenehmigung hat, sollte er daher nicht außerhalb der Vereinigten Staaten reisen. Außerdem sollten DACA-Empfänger aufgrund der Präsenz von Zoll und Grenzschutz an Flughäfen nicht außerhalb der zusammenhängenden 48 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten reisen. Obwohl alle US-Territorien, Alaska und Hawaii unbestreitbar Teil der Vereinigten Staaten sind, hat das ICE damit begonnen, sie so zu überwachen, als wären sie ausländische Gerichtsbarkeiten, und Sie können festgenommen oder an der Einreise gehindert werden. Wenn Sie ein DACA-Empfänger sind, sollten Sie daher nicht in ein US-Territorium, nach Alaska oder Hawaii reisen.

5) Ich möchte meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern, aber ich habe Angst davor, was in Zukunft passieren wird. Was ist, wenn die Trump-Administration die Entscheidung des Richters erfolgreich aufhebt?

Wie oben erwähnt, hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärt, dass die Trump-Administration die Befugnis hat, DACA zu beenden, aber sie muss dafür die richtigen Verwaltungsverfahren einhalten. Da die Möglichkeit besteht, dass DACA in naher Zukunft ausläuft, ermutigen wir Antragsteller, die dazu berechtigt sind, ihren Antrag sofort zu erneuern. Wenn DACA ausläuft, kann es sein, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt des Auslaufens des Programms DACA haben, in diesem Status bleiben dürfen, bis er ausläuft. Wir empfehlen immer, dass ein Antragsteller zuerst mit einem Anwalt spricht, bevor er einen Antrag stellt, vor allem aber für diejenigen, die eine komplizierte Einwanderungsgeschichte haben oder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

6) Ich möchte einen Antrag stellen und bin ansonsten berechtigt, aber ich habe eine kriminelle Vergangenheit, die meinen Anspruch beeinträchtigen könnte. Sollte ich einen Antrag stellen?

Wir empfehlen Ihnen, mit einem Einwanderungsanwalt über Ihren Fall und Ihre Vorstrafen zu sprechen. Ihr Rechtsvertreter sollte Sie über die möglichen Auswirkungen Ihrer Vorstrafen auf Ihren Anspruch auf DACA beraten. Wir raten allen Personen mit einer kriminellen Vorgeschichte dringend davon ab, einen Antrag auf DACA zu stellen, es sei denn, Sie sprechen zuerst mit einem Rechtsvertreter. Dies gilt selbst dann, wenn Sie DACA haben und eine Erneuerung Ihres Status in Erwägung ziehen.

7) Ich habe dem U.S. Citizenship and Immigration Services meine Adresse mitgeteilt, als ich DACA beantragt habe. Wie wahrscheinlich ist es, dass ICE-Agenten zu mir nach Hause kommen?

Während der Präsident angedeutet hat, dass Personen, die DACA hatten, nicht vorrangig abgeschoben werden, hat er tatsächlich DACA-Empfänger abgeschoben und seine allgemeine Betonung von Abschiebungen sollte ernst genommen werden. Solange Sie an einer Adresse leben, die den Einwanderungsbehörden bekannt ist, sind Sie möglicherweise gefährdet. Bitte lesen Sie unsere Hinweise zu Ihren Rechten, wie Sie sich schützen können.

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