Heiratslizenz

Brauchen Sie eine beglaubigte Heiratslizenz für REAL ID? Klicken Sie auf diesen Link kentondeeds.com und Sie können eine beglaubigte Kopie online anfordern und bezahlen. Die Gebühr beträgt $5,00 plus die von der verwendeten Kreditkarte abhängige Bearbeitungsgebühr.

Sie müssen eine Heiratslizenz beantragen, klicken Sie auf kentondeeds.com/marriageform/. Um den Antrag auszufüllen, kommen Sie zum Standort in Covington, 1840 Simon Kenton Way, Covington.

Die Bürozeiten für die Erteilung einer Heiratslizenz sind zwischen 7:30 und 15:30 Uhr. Beide Parteien müssen gemeinsam erscheinen.

Die Lizenz ist ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig und die Lizenzgebühr wird nicht erstattet. Die Lizenz muss innerhalb des Commonwealth of Kentucky verwendet werden.

Anmeldegebühren: Die Gebühr beträgt $50.00

Altersvoraussetzungen:

18 oder älter. Beide Parteien müssen anwesend sein und benötigen eine der folgenden Unterlagen:

  • Einen staatlichen Führerschein oder einen staatlichen Lichtbildausweis ODER
  • Eine beglaubigte US-Geburtsurkunde (ein Reisepass, ein Visum oder eine Green Card mit einem ins Englische übersetzten Bild)

Unter 18 Jahren wird gemäß KRS 402.210 keine Lizenz ausgestellt, es sei denn, die Parteien erhalten einen Gerichtsbeschluss vom Familiengericht oder vom Bezirksgericht.

Informationen erforderlich:

  • Name &Adresse
  • Geburtsdatum &Alter
  • Geburtsort (wenn in KY, gib den Bezirk an, in einem anderen Staat, gib den Staat an)
  • Name des Vaters
  • Vorname der Mutter &Geburtsname
  • Aktueller Status jeder Partei (Single, geschieden, annulliert, verwitwet)
  • Anzahl früherer Ehen jeder Partei
  • Berufe jeder Partei
  • Rasse jeder Partei
  • Ob die Parteien miteinander verwandt sind
  • Datum der Eheschließung

Verehelichung der Ehe: Für Geistliche oder Priester, die in Kentucky Eheschließungen vornehmen wollen, gelten keine Wohnsitz- oder Zulassungsvoraussetzungen.

Eheschließungen dürfen nur von Geistlichen, Richtern des Gerichtshofs, Richtern des Gerichtshofs im Ruhestand, mit Ausnahme von Richtern, die aus wichtigem Grund ihres Amtes enthoben oder wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, Bezirksrichtern, Friedensrichtern und Finanzgerichtsbeamten, die der Gouverneur oder der Bezirksrichter ermächtigt, sowie von bestimmten Religionsgesellschaften vorgenommen werden.

Bei jeder Eheschließung müssen außer den Parteien und der Person, die die Eheschließung vornimmt, mindestens zwei Personen anwesend sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.