Kansas Motor Vehicle Records

CONFIDENTIALITY AGREEMENT

Nach dem Drivers‘ Privacy Protection Act von 1994 in seiner geänderten Fassung (DPPA) (18 U.S.C. § 2721) dürfen personenbezogene Daten, die vom Kansas Department of Revenue eingeholt wurden, nicht herausgegeben werden, es sei denn, die Anfrage nach Informationen fällt unter eine der Ausnahmen des Gesetzes. Es ist ungesetzlich, personenbezogene Daten für Zwecke zu verwenden, die nicht durch das DPPA erlaubt sind. Darüber hinaus ist es rechtswidrig, wenn eine Person falsche Angaben macht, um persönliche Informationen aus den DMV-Aufzeichnungen zu erhalten. Der Eigentümer der weitergegebenen personenbezogenen Daten kann zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sollte dies der Fall sein, kann das Gericht Folgendes zusprechen: Tatsächlichen Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500,00 $, Strafschadensersatz, angemessene Anwaltsgebühren, sonstige Prozesskosten und andere vorläufige und gerechte Maßnahmen, die das Gericht für angemessen hält. Darüber hinaus verbietet das Gesetz von Kansas (K.S.A. 21-3914 und K.S.A. 45-220(c)(2)) den Verkauf, die Weitergabe oder die Entgegennahme von Listen mit Namen und Adressen, die aus öffentlichen Aufzeichnungen stammen, zum Zwecke des Verkaufs oder des Angebots von Eigentum oder Dienstleistungen.

Indem ich diesen Bildschirm überfahre, erkläre ich, dass ich berechtigt bin und die ausdrückliche Befugnis habe, die angeforderten Informationen gemäß dem Federal Drivers‘ Privacy Protection Act von 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu erhalten. Ich erkläre ferner, dass die von mir erhaltenen persönlichen Daten nicht zum Verkauf oder zum Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

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