Tabelle 300.5 Mindestanforderungen an die Abdeckung.

Zusammenfassung der Änderung: Neue Fußnoten erscheinen unter Tabelle 300.5.

NEC Tabelle 300.5 enthält Mindestabdeckungsanforderungen für Verdrahtungsmethoden und Laufbahnen von null bis 1000 Volt. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass freie, unbenutzte Kabelkanäle und Niederspannungsanlagen von den Anforderungen der Tabelle ausgenommen sind. Die einfache Tatsache, dass die Tabelle Installationen ab null Volt abdeckt, sagt etwas anderes.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Mindestüberdeckung und Mindestgrabentiefe nicht dasselbe sind. Gemäß Anmerkung 1 der Tabelle ist die Überdeckung definiert als der kürzeste Abstand in Zoll zwischen einem Punkt auf der Oberseite eines direkt vergrabenen Leiters, Kabels, Rohrs oder einer anderen Verlegung und der Oberseite des fertigen Bodens, Betons oder einer ähnlichen Abdeckung. Um die richtige Abdeckung über der Verdrahtungsmethode zu erhalten, muss die Gesamttiefe des Grabens tiefer sein als die Mindestanforderungen an die Abdeckung.

Spalte 5 der Tabelle 300.5 gibt die Abdeckungstiefe für Bewässerungs- und Landschaftsbeleuchtungsstromkreise an, die mit 30 Volt oder weniger betrieben werden und mit UF-Kabeln oder anderen gekennzeichneten Kabeln oder Kabelkanälen installiert werden. Sofern sie nicht von Beton bedeckt oder direkt unter einem Gebäude installiert sind, beträgt die Mindestüberdeckung in Spalte 5 sechs Zoll.

In einigen Fällen liefert der Hersteller die Verdrahtungsmethode für den Beleuchtungssatz, der Kabel enthalten kann, die nicht für die direkte Erdverlegung im Freien bestimmt sind, aber für Inneninstallationen direkt unter der oberen Erde oder Rinde in einem oberirdischen Pflanzkasten geeignet sein können. Für diese gelisteten Beleuchtungssysteme wird in den Installationsanweisungen angegeben, ob die Verdrahtungsmethode überhaupt erdverlegt werden kann und wenn ja, die minimale oder maximale erforderliche Vergrabungstiefe.

Im NEC 2017 wurden zwei neue Fußnoten hinzugefügt, um speziell auf gelistete Niederspannungsbeleuchtungssysteme einzugehen:

  • Fußnote A erlaubt eine geringere Tiefe als in Spalte 5 zulässig, wenn dies in den Installationsanweisungen eines gelisteten Niederspannungsbeleuchtungssystems angegeben ist.
  • Fußnote B erlaubt eine Tiefe von 6 Zoll für Schwimmbad-, Whirlpool- und Springbrunnenbeleuchtungen, die in einem nichtmetallischen Kabelkanal installiert sind und auf nicht mehr als 30 Volt begrenzt sind, wenn sie Teil eines gelisteten Niederspannungsbeleuchtungssystems sind.

Nachstehend finden Sie eine Vorschau auf Artikel 300. Der vollständige Text des NEC ist unter NFPA.ORG zu finden. Klicken Sie dort auf den Link, um freien Zugang zur 2017 NEC-Ausgabe von NFPA 70 zu erhalten.

2017 Code Language:

Table 300.5 footnotes:

a Eine geringere Tiefe ist zulässig, wenn dies in den Installationsanweisungen eines aufgeführten Niederspannungsbeleuchtungssystems angegeben ist.

b Eine Tiefe von 150 mm (6 Zoll) ist für Schwimmbad-, Whirlpool- und Springbrunnenbeleuchtungen zulässig, die in einem nichtmetallischen Kabelkanal installiert werden und auf nicht mehr als 30 Volt begrenzt sind, wenn sie Teil eines gelisteten Niederspannungsbeleuchtungssystems sind.

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