Verlassen des Unfallortes

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen Sie laut Gesetz sofort anhalten und:

  • Personen helfen, die verletzt sein könnten
  • Namen und Adressen mit dem anderen Fahrer oder Grundstückseigentümer austauschen – zum Beispiel, wenn Sie gegen einen Zaun gestoßen sind
  • zur örtlichen Polizeistation gehen und den Unfall melden, wenn niemand in der Nähe ist.

Diese Dinge müssen Sie auch dann tun, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Es ist eine Straftat, den Unfallort zu verlassen

Wenn Sie den Unfallort verlassen, kann die Polizei Sie wegen folgender Vergehen anklagen:

  • Nichtanhalten nach einem Unfall
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Unterlassener Austausch von Namen und Adressen
  • Unterlassene Meldung eines Unfalls bei einer Polizeidienststelle, wenn keine andere Person am Unfallort anwesend ist.

Wenn jemand schwer verletzt wurde oder gestorben ist

Wenn Sie den Unfall verursacht und den Unfallort verlassen haben, aber jemand durch den Unfall schwer verletzt wurde oder gestorben ist, kann die Polizei Sie wegen einer Straftat anklagen. Das ist sehr ernst. Sie könnten für bis zu zehn Jahre ins Gefängnis gehen oder eine hohe Geldstrafe erhalten. Lassen Sie sich rechtlich beraten.

Die folgenden Informationen gelten nicht für diese strafbaren Handlungen.

Vor Gericht gehen

Sie müssen vor Gericht gehen, um sich der Anklage zu stellen. Ob Sie schuldig sind, hängt von den genauen Fakten und Umständen Ihres Falles ab.

Was muss die Staatsanwaltschaft beweisen?

Wenn die Anklage gegen Sie vor Gericht verhandelt wird, muss die Staatsanwaltschaft alle folgenden Punkte beweisen:

  • Sie sind gefahren
  • Es gab einen Unfall
  • wenn es einen Schaden oder eine Verletzung gab, haben Sie nicht angehalten und keine Namen und Adressen ausgetauscht.

Ihre Möglichkeiten vor Gericht

Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Sie bekennen sich nicht schuldig
  • Sie bekennen sich schuldig
  • Sie räumen die Vorwürfe ein und beantragen Strafmilderung.

Das Strafmilderungsprogramm bedeutet, dass Ihr Fall anders behandelt wird. Es ist normalerweise für weniger schwere Fälle gedacht. Sie müssen bestimmten Bedingungen zustimmen. Sie erhalten kein Strafregister.

Um Diversion zu erhalten, müssen Sie die Verantwortung für die Straftat zugeben. Dazu gehört alles, was der Informant in der Erklärung über die angeblichen Fakten sagt. Das bedeutet, dass du dem Richter sagst, dass du weißt, dass du gegen das Gesetz verstoßen hast, aber du möchtest eine Strafmilderung. Wenn Sie keine Empfehlung für eine Strafmilderung erhalten, können Sie eine Vertagung des Verfahrens beantragen.

Der Staatsanwalt und der Richter gewähren eher eine Strafmilderung, wenn nur ein geringer oder gar kein Sachschaden entstanden ist.

Weitere Informationen finden Sie unter Der Gang zum Gericht bei Verkehrsdelikten.

Mögliche Verteidigungen

Es ist eine Verteidigung, wenn Sie nicht wussten, dass es einen Unfall gab.

Strafen, wenn Sie für schuldig befunden werden

Geldstrafen

Der Richter kann Ihnen für diese Verstöße eine Geldstrafe auferlegen. Sie können folgende Strafen erhalten:

  • fünf Strafeinheiten für ein erstes Vergehen
  • zehn Strafeinheiten für ein zweites Vergehen.

Verlust des Führerscheins

Bei einem dieser Vergehen wird der Führerschein in der Regel für ein bis sechs Monate eingezogen. Während dieser Zeit dürfen Sie überhaupt nicht fahren. Es gibt keine Ausnahmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht zur Arbeit oder zum Abholen Ihrer Kinder fahren. Es gibt keine speziellen Führerscheine, mit denen Sie zeitweise fahren dürfen. Es gibt sehr ernste Strafen für das Fahren auf Bewährung.

Gefängnis

Der Richter kann eine Freiheitsstrafe anordnen:

  • 14 Tage für einen ersten Verstoß
  • 1 Monat für weitere Verstöße.

Was kann sonst noch passieren, wenn ich für schuldig befunden werde?

Was vor Gericht passiert, wird in Ihr Strafregister eingetragen. Möglicherweise müssen Sie auch für Schäden an fremdem Eigentum aufkommen.

Weitere Informationen über Strafen und andere Folgen finden Sie unter Mögliche Folgen von Verkehrsdelikten.

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