Welche Kennzeichnungen müssen auf einem CMV vorhanden sein?

Von kleinen bis zu großen Spediteuren und in gemischten Flotten, kennen Sie die Kennzeichnungsanforderungen.

Aktualisiert am 6. März 2019

Die Grundlagen:

Die Kennzeichnungsanforderungen für Commercial Motor Vehicles (CMVs) sind in §390.21 zu finden. Die Kennzeichnungen müssen auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht werden und umfassen:

  • den gesetzlichen Namen oder den einzigen Handelsnamen des Unternehmens, das das Fahrzeug betreibt, und
  • die von der Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA) vergebene Motortransportnummer, der die Buchstaben „USDOT“ vorangestellt sind. Weitere Punkte:
  • Die Buchstaben müssen in einem „scharfen“ Kontrast zum Hintergrund stehen
  • Sie müssen bei Tageslicht aus einer Entfernung von 50 Fuß gut lesbar sein

Was ist, wenn zwei oder mehr Namen auf dem Fahrzeug stehen?

Die FMCSA regelt nicht, wie ein Fahrzeug beschriftet wird, aber es ist ihr wichtig, schnell zu erkennen, welches Unternehmen oder welcher Spediteur das Fahrzeug gerade betreibt. Wenn mehrere Namen auf dem Fahrzeug stehen, kann dies zu Verwirrung und Unsicherheit führen. Aus diesem Grund muss die Fahrzeugkennzeichnung, wenn mehr als ein Name auf dem Fahrzeug steht, die Worte „operated by“ enthalten, gefolgt von dem gesetzlichen oder einfachen Handelsnamen des Unternehmens, das das Fahrzeug betreibt, dann die Buchstaben „USDOT“, gefolgt von der von der FMCSA vergebenen Kennnummer des Transportunternehmens. Es darf nur eine USDOT-Nummer auf dem Fahrzeug sichtbar sein.

Sollten gemietete Fahrzeuge die Kennzeichnung des Vermieters oder die Angaben des Mieters (Leasingnehmers) tragen?

Fahrzeuge, die für mehr als 30 Tage gemietet oder geleast werden, müssen wie oben beschrieben gekennzeichnet werden. Da bei Vermietungen häufig der Name des Vermieters angegeben wird, müsste das Fahrzeug mit der oben genannten Angabe „operated by“ gekennzeichnet werden.

Bei einer Mietdauer von weniger als 30 Tagen kann das Fahrzeug mit dem Namen des Vermieters und der USDOT-Nummer gekennzeichnet werden, wenn der abgeschlossene Miet-/Leasingvertrag folgende Angaben enthält:

  • Der Name und die vollständige Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des mietenden Kraftverkehrsunternehmens;
  • Die dem mietenden Kraftverkehrsunternehmen von der FMCSA erteilte USDOT-Nummer, der die Buchstaben „USDOT“ vorangestellt sind. Anstelle der in diesem Absatz geforderten Identifikationsnummer kann im Mietvertrag Folgendes angegeben werden:
    • Angaben, aus denen hervorgeht, ob der Kraftverkehrsunternehmer im „zwischenstaatlichen“ oder „innerstaatlichen“ Handel tätig ist; und
    • Angaben, aus denen hervorgeht, ob der mietende Kraftverkehrsunternehmer mit dem gemieteten CMV Gefahrgut befördert;
  • Der Satz: „Dieser Vermieter kooperiert mit allen bundes-, landes- und ortsansässigen Strafverfolgungsbehörden im ganzen Land, um die Identität der Kunden, die dieses Miet-KFZ betreiben, zu ermitteln“; und
  • Der zwischen dem Vermieter und dem mietenden Kraftverkehrsunternehmen geschlossene Mietvertrag wird während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags auf dem Miet-KFZ mitgeführt.

Was ist mit einem Fahrer, der an einen Spediteur „weitervermietet“ wird?

Wenn ein Fahrer sein eigenes Fahrzeug besitzt und an einen Spediteur „weitervermietet“ wird, gilt der Fahrer für die Zwecke der Einhaltung der Vorschriften als Angestellter des Spediteurs. Das Fahrzeug des geleasten Fahrers muss mit dem Namen des Transportunternehmens und der USDOT-Nummer gekennzeichnet sein, auch wenn der Fahrer eine eigene USDOT-Nummer oder -Berechtigung besitzt.

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