Informationen zu Studiengebühren und Finanzhilfen | St. George’s University

Rückerstattungspolitik der Universität

Studenten, die sich zurückziehen oder ein LOA nehmen, die von einem genehmigten LOA nicht zurückkehren, die entlassen werden oder auf andere Weise das Semester, für das sie berechnet werden, nicht abschließen, erhalten eine Anpassung der Universitätsgebühren auf der Grundlage einer anteiligen Berechnung, wenn sich der Student während der ersten 60 % eines Semesters zurückzieht.

Die Universitätsgebühren werden anteilig auf der Grundlage des Prozentsatzes des verstrichenen Semesters berechnet.

Die anwendbaren Universitätsgebühren können aus Studiengebühren, Verwaltungsgebühren und Unterkunft auf dem Campus bestehen. Erfolgt ein Rücktritt nach dem 60 %-Punkt, sind die vollen Universitätsgebühren weiterhin fällig.

Alle Studiengebührenanpassungen für Studenten auf LOA oder Studenten, die sich zurückziehen, basieren auf dem Datum des Beginns des LOA oder dem Datum, an dem der Student den Rücktrittsprozess begonnen hat oder administrativ zurückgezogen wurde.

Eine Rückerstattung kann zwar möglich sein, ist aber nicht garantiert.

  • Beitragsanpassungen können entweder zu einer Rückerstattung an den Studenten oder zu einer Restzahlung an die Universität führen.
  • Informationen über die Stornierungsrichtlinien für die Unterbringung finden Sie auf der Website der Universität.

Studenten, die sich während eines Semesters beurlauben lassen, können ein McCord-Stipendium beantragen, indem sie einen Brief an das Amt für Finanzhilfe schreiben, in dem sie um diese einmalige Auszeichnung bitten. Das McCord-Stipendium ist ein Teilstipendium, das an Studierende vergeben wird, die aufgrund zwingender persönlicher Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben, ein Semester beurlaubt werden und dadurch unzumutbare finanzielle Schwierigkeiten erleiden, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, nach ihrer Rückkehr für ihr Studium zu zahlen. Das Stipendium wird dazu verwendet, die durch den Studienabbruch entstehenden Kosten ganz oder teilweise zu decken. Der Stipendienausschuss prüft die im Bewerbungsschreiben angegebenen Umstände des Studierenden und kann weitere Unterlagen anfordern, bevor er über die Berechtigung zum Erhalt des Stipendiums entscheidet. Diese Stipendien sind Beihilfen und müssen nicht zurückgezahlt werden.

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