Über

DELAWARE DEER HUNTING REGULATIONS

Titel 7, Abschnitt 3900

7.0 Deer

(Penalty Section 7 Del.C. §103(d))

7.1 Limit

7.1.1 Sofern nicht anderweitig durch Gesetz oder Verordnung des Ministeriums vorgesehen, ist es für jede Person ungesetzlich:

7.1.1.1 in einem Lizenzjahr mehr als vier geweihlose Hirsche zu töten oder zu erlegen oder zu versuchen, sie zu töten oder zu erlegen;

7.1.1.2 einen geweihlosen Hirsch zu besitzen oder zu transportieren, der unrechtmäßig getötet wurde.

7.1.1.3 einen geweihlosen Hirsch zu besitzen oder zu transportieren, der unrechtmäßig getötet wurde.

7.1.1.4 Einen Hirsch mit Geweih zu erlegen, ohne zuvor eine Delaware Resident Combination Hunter’s Choice Deer Tag und Quality Buck Deer Tag, eine Delaware Non-Resident Antlered Deer Tag oder eine Non-Resident Quality Buck Deer Tag zu erwerben, außer dass Personen, die vom Erwerb einer Jagdlizenz befreit sind, berechtigt sind, einen Hunter’s Choice Hirsch kostenlos zu erlegen.

7.1.1.5 Kein Jäger darf während eines Lizenzjahres zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des nächsten Kalenderjahres mehr als zwei Hirsche mit Geweih erlegen.

7.1.2 Für die Zwecke dieses Abschnitts wird eine Person, die „Hirsche treibt“ und keine Waffe oder Schusswaffe besitzt, nicht so behandelt, als würde sie Hirsche jagen, vorausgesetzt, sie unterstützt rechtmäßige Jäger.

7.1.3 Es ist rechtswidrig, Hirsche oder Teile von Hirschen zu kaufen, zu verkaufen, zum Verkauf auszustellen, zu befördern oder mit der Absicht zu besitzen, sie zu verkaufen; ausgenommen sind Häute von rechtmäßig erlegten und kontrollierten Hirschen, die verkauft werden dürfen. Dieser Unterabschnitt gilt nicht für Wildbret, das vom Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten zum Verkauf zugelassen ist und nach Delaware eingeführt wird.

7.1.4 Ungeachtet des Unterabschnitts 7.1.1 dieses Abschnitts kann eine Person Geweihmarken für $10 pro Stück erwerben, um während der Schonzeit zusätzliche geweihlose Hirsche zu erlegen oder zu entnehmen. Ungeachtet des Unterabschnitts 7.1.1 dieses Abschnitts kann eine Person eine Qualitätsbockmarke verwenden, um einen geweihtragenden Hirsch mit einer äußeren Geweihspanne von mindestens fünfzehn Zoll zu erlegen, vorausgesetzt, die Marke ist für die Saison gültig, in der sie verwendet wird. Jäger, die von der Pflicht zum Erwerb einer Jagdlizenz befreit sind, müssen eine Qualitätsbockmarke erwerben, um in einem Lizenzjahr einen zweiten Hirsch mit Geweih zu erlegen.

7.2 Markierung, Hirsch-Ernteberichtskarten und Registrierung von geerntetem Hirsch.

7.2.1 Anbringen von Marken oder Einstechen von Hirsch-Ernteberichtskarten. Jede lizenzierte Person, die einen Hirsch erlegt, muss unmittelbar nach dem Erlegen und vor dem Entfernen des Hirsches vom Erlegungsort eine zugelassene Markierung an dem Hirsch anbringen oder den entsprechenden Abschnitt ihrer zugelassenen Hirsch-Ernteberichtskarte lochen/ausschneiden und das Datum der Ernte mit Tinte auf der Markierung oder der Hirsch-Ernteberichtskarte eintragen. Eine zugelassene Markierung ist eine geweihlose Hirschmarkierung oder eine Rehmarkierung, die mit der Jagdlizenz erhalten wurde, eine Delaware Resident Quality Buck Deer Markierung, eine Delaware Resident Hunter’s Choice Deer Markierung, eine Delaware Non Resident Quality Buck Deer Markierung, eine Delaware Non Resident Antlered Deer Markierung, eine Antlerless Deer Damage Markierung oder eine Antlerless Markierung, die zusätzlich zu den Jagdlizenzmarkierungen erworben wurde. Jede nicht lizenzierte Person, die nicht verpflichtet ist, eine Lizenz zu erwerben, muss ein Etikett anfertigen und an dem Hirsch anbringen, das den Namen der Person, die Lizenzbefreiungsnummer (LEN), die Adresse und den Grund dafür enthält, dass sie keine gültige Delaware-Jagdlizenz besitzt, oder den entsprechenden Abschnitt ihrer Hirsch-Ernteberichtskarte lochen/ausschneiden.

7.2.2 Aufbewahrung des Etiketts. Falls erforderlich, muss die in Unterabschnitt 7.2.1 dieses Abschnitts geforderte Markierung am Hirsch angebracht bleiben, bis der Hirsch zum Verzehr verarbeitet wird.

7.2.3 Registrierung von Hirschen. Jede Person, die einen Hirsch jagt und erlegt, muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Erlegen des besagten Hirsches ihren Hirsch telefonisch oder über das Internet durch von der Abteilung genehmigte Systeme registrieren. Hirsche, die zu einem Verarbeiter oder Präparator gebracht werden, müssen registriert werden, bevor das Tier ausgeliefert wird, auch wenn dies innerhalb der 24-Stunden-Frist geschieht. Nach der Registrierung eines Hirsches erhalten die Jäger eine Registrierungsnummer für den Hirsch. Diese Nummer muss mit Tinte auf den zugelassenen Anhängern oder der zugelassenen Hirsch-Ernteberichtskarte des Jägers eingetragen werden, die in Unterabschnitt 7.2.1 dieses Abschnitts aufgeführt sind. Es ist ungesetzlich, bei der Registrierung eines Hirsches wissentlich falsche Angaben zu machen.

7.2.4 Abrichten. Es ist jeder Person untersagt, von einem Hirsch Teile zu entfernen, mit Ausnahme der inneren Organe, die als Eingeweide bekannt sind, oder das Fleisch in Teile zu zerlegen, bis der Hirsch über das von der Abteilung genehmigte Telefon- oder Internetsystem registriert worden ist.

7.2.5 Registrierungsnummer für Hirsche. Die vom automatischen Telefon-/Internetsystem vergebene Registrierungsnummer muss beim Kopf und/oder beim Tierkörper verbleiben, bis das Tier vom Präparator abgeholt oder das Fleisch verarbeitet und als Lebensmittel gelagert wird.

7.3 Fangmethode.

7.3.1 Schrotflinte. Es ist für jede Person ungesetzlich, während der Flintensaison mit einer Schrotflinte eines Kalibers kleiner als 20 zu jagen oder eine Patrone in seinem oder ihrem Besitz zu haben, die mit Schrot geladen ist, der kleiner ist als das, was gemeinhin als „Buckshot“ bekannt ist.

7.3.2 Bogen- und Armbrustsaison. Es ist für jede Person ungesetzlich, während der Bogenschieß- oder Armbrustsaison auf Rotwild zu jagen und eine Waffe oder Feuerwaffe in seinem oder ihrem Besitz zu haben, außer einem Messer, einer Langbogen- oder Armbrust und geschärften Breitkopfpfeilen mit einer Pfeilspitzenbreite von mindestens 7/8 Zoll.

7.3.3 Vorderladerpistolen. Eine einschüssige Vorderladerpistole des Kalibers .42 oder größer mit einer Mindestpulverladung von 40 Grains kann verwendet werden, um während der einfachen Feuerwaffensaison den Gnadenschuss auf Rotwild abzugeben.

7.3.4 Zuflucht im Wasser. Es ist für jede Person ungesetzlich, ein Reh zu erschießen, zu töten oder zu verletzen oder zu versuchen, es zu erschießen, zu töten oder zu verletzen, das in den Gewässern eines Baches, Teiches, Sees oder Gezeitengewässers Zuflucht sucht oder durch diese schwimmt.

7.3.5 Hunde. Es ist für jede Person ungesetzlich, einen Hund für die Jagd während der Schrotflinten- oder Vorderlader-Jahreszeiten für Rotwild (in jedem Bezirk) zu benutzen, außer wie es bei der Jagd auf wandernde Wasservögel von einem eingerichteten Ansitz aus erlaubt ist oder für die Jagd auf Tauben, Wachteln, Waschbären oder Kaninchen auf Grundstücken, die für die Rotwildjagd mit Feuerwaffen im Dezember und Januar gesperrt sind.

7.4 Illegale Jagdmethoden; Köder.

Es ist für jede Person ungesetzlich, Fallen, Schlingen, Netze oder Fallgruben aufzustellen, auszulegen oder zu benutzen oder künstliches Licht oder andere Vorrichtungen oder Geräte zum Zwecke der Hirschjagd zu verwenden. Dieser Unterabschnitt schließt die Verwendung von Ködern zum Anlocken von Hirschen nicht aus, um sie auf privatem Land zu jagen.

7.5 Jagdzeiten.

7.5.1 Schrotflinten-Jahreszeiten. Hirsche können mit Schrotflinte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen des Staates Delaware, die die Jagd auf Hirsche regeln, gejagt werden: von dem Freitag im November, der Thanksgiving um dreizehn (13) Tage vorausgeht, bis zum zweiten Samstag, der auf diesen Freitag folgt; und von dem Samstag, der dem dritten Montag im Januar vorausgeht, bis zum darauffolgenden Samstag im Januar.

7.5.2 Archery Seasons. Hirsche können mit dem Langbogen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates Delaware, die die Jagd auf Hirsche regeln, gejagt werden: vom 1. September (2. September, wenn der 1. September ein Sonntag ist) bis zum letzten Tag im Januar, vorausgesetzt, dass Jäger Orange in Übereinstimmung mit § 718 des Titels 7 angezeigt wird, wenn es auch rechtmäßig ist, Hirsche mit einem Gewehr zu jagen.

7.5.3 Vorderlader-Saison. Hirsche dürfen mit Vorderladergewehren in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates Delaware, die die Jagd auf Hirsche regeln, gejagt werden: von dem Freitag, der dem zweiten Montag im Oktober vorausgeht, bis zum zweiten Samstag, der auf den Freitag folgt, an dem die Jagd eröffnet wird; und von dem Montag, der auf das Ende der Flintensaison im Januar folgt, bis zum nächsten Samstag.

7.5.4 Special Antlerless Season. Geweihloses Rotwild darf gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Staates Delaware, die die Jagd auf Rotwild regeln, an allen Freitagen, Samstagen und Montagen im Oktober mit Ausnahme der Oktober-Vorderlader-Saison und des letzten Montags vor dem Eröffnungsfreitag der Oktober-Vorderlader-Saison mit der Flinte gejagt werden. Ungeachtet des Vorstehenden darf Hirsch mit einer Bogenausrüstung, die während der Flintensaison im Oktober legal ist, erlegt werden. Geweihloser Hirsch darf mit Schrotflinte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates Delaware, die die Jagd auf Hirsch regeln, gejagt werden: vom zweiten Samstag im Dezember bis zum dritten Samstag im Dezember.

7.5.5 Armbrustsaison. Hirsche können mit Armbrüsten in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates Delaware, die die Jagd auf Hirsche regeln, gejagt werden: vom 1. September (2. September, wenn der 1. September ein Sonntag ist) bis zum letzten Tag im Januar, vorausgesetzt, dass Jäger Orange in Übereinstimmung mit 718 von Titel 7 angezeigt wird, wenn es auch rechtmäßig ist, Hirsche mit einem Gewehr zu jagen.

7.5.6 Spezielle Schrotflinten-Saison für junge und behinderte Jäger. Hirsche dürfen am ersten Samstag im November von behinderten (nicht gehfähigen) Jägern, die einen Rollstuhl zur Fortbewegung benutzen, und von Jägern, die 10 Jahre oder älter, aber noch nicht 16 Jahre alt sind (10 bis einschließlich 15 Jahre), gejagt werden. Jäger im Alter von 13 bis 15 Jahren müssen einen anerkannten Kurs zur Ausbildung von Jägern absolviert haben und im Besitz einer Delaware Resident oder Non-Resident Junior Hunting License sein. Junge Jäger müssen von einem lizenzierten, nicht jagenden Erwachsenen begleitet werden, der 21 Jahre alt oder älter ist. Junge Jäger müssen von ausreichender Größe, körperlicher Stärke und emotionaler Reife sein, um eine Schrotflinte sicher zu handhaben.

7.6 Einfuhrverbot von Tierkörpern.

7.6.1 Einfuhr. Es ist rechtswidrig, einen Tierkörper oder einen Teil eines Tierkörpers eines Mitglieds der Familie der Cervidae (Hirsche) einzuführen oder zu besitzen, der aus einem Staat, einer kanadischen Provinz, einem Land oder einem von der Abteilung festgelegten Teil der vorgenannten Gerichtsbarkeiten stammt, in dem die Chronic Wasting Disease bei frei lebenden oder in Gefangenschaft gehaltenen Cerviden festgestellt wurde. Ungeachtet des Vorstehenden können die folgenden Teile in den Staat eingeführt werden:

7.6.1.1 Entbeintes Fleisch, das geschnitten und umhüllt ist;

7.6.1.2 Viertel oder andere Fleischteile, an denen kein Teil der Wirbelsäule oder des Schädels befestigt ist;

7.6.1.3 Häute oder Felle, an denen kein Schädel befestigt ist;

7.6.1.4 Saubere (ohne Fleisch oder Gewebe) Schädelplatten mit angehängtem Geweih;

7.6.1.5 Geweihe (ohne Fleisch oder Gewebe);

7.6.1.6 Obere Eckzähne (Horn, Pfeife oder Elfenbein); und

7.6.1.7 Fertige Präparate.

7.6.2 Carcass Notification. Jede Person, die einen Hirschkörper oder Teile, die in Unterabschnitt 7.6.1 dieses Abschnitts beschrieben sind, nach Delaware einführt und benachrichtigt wird, dass das Tier positiv auf Chronic Wasting Disease getestet wurde, muss die Testergebnisse innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung an das Ministerium melden. Um die ordnungsgemäße Beseitigung von infiziertem Material zu erleichtern, kann das Ministerium jeden eingeführten Tierkörper oder jedes Teil eines Tieres in Besitz nehmen, wenn das Tier positiv auf Chronic Wasting Disease getestet wurde.

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